Thema: Quadrokopter
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Alt 08.03.2018, 10:38
mihu mihu ist offline
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Zitat:
Zitat von Visus1.0 Beitrag anzeigen
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[...]
Wie gesagt der Knackpunkt ist die Kamera.... nicht das Gewicht des Kopters.
Dort steht ja: Die rechtlichen Grundlagen finden sich in den §§ 24c bis 24l des Luftfahrtgesetzes. Und danach fällt <250g (79J) eben nicht ins LFG und unter die dort angeführten Regeln.

Übrigens auch: Austro Control erteilt ausschließlich die luftfahrtrechtliche Bewilligung. Es liegt in der Verantwortung des „Betreibers“ alle weiteren rechtlich relevanten Bestimmungen einzuhalten (z.B. Datenschutz, Bewilligung zum Betrieb innerhalb von Sicherheitszonen, gewerberechtliche Bewilligung, Naturschutz usw.).
Also auch mit Genehmigung der ACG darfst du nicht die Nachbarin beim Sonnenbad filmen.

Zitat:
Zitat von Visus1.0 Beitrag anzeigen
Dort steht auch ganz klar: Außerdem ist alles was als Spielzeug durchgeht gänzlich bewilligungsfrei", sagt Pohanka. Darunter fallen Fluggeräte, die nicht schwerer sind als 250 Gramm und nicht höher fliegen können als 30 Meter.

Zitat:
Zitat von Visus1.0 Beitrag anzeigen
Kleine, etwa Handflächengroße Drohnen, mit oder ohne Kamera, sind als "Spielzeug" klassifiziert. Da die Verletzungsgefahr durch diese Minidrohnen selbst bei einem Zusammenstoß sehr gering ist, gibt es hier keine rechtlichen Nutzungseinschränkungen außer der maximalen Flughöhe von 30 Metern. Der Inhaber kann nach dem Kauf gleich losfliegen.

Zitat:
Zitat von Visus1.0 Beitrag anzeigen
Den wenn ich eine Stippangel mit 15 Meter nehme und da ein Kammers drauf gebe, kann ich auch den ganzen Ort aufzeichnen oder den Grund vom Nachbarn, mit der Kamera. Oder mich mit einem Tele auf einen Hügel setz.
Das ist ja aus gutem Grund verboten. Mit der Drohne darfst du genau so wenig die Nachbarin im Garten filmen wie mit der Kamera an der Angel oder von der Leiter aus über den Sichtschutz. Das hat aber nichts mit Quadcopter oder Drohne zu tun sondern mit dem Schutz der Privatsphäre.

LG Michael
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