Hallo Achim,
ich glaube die Wasserschutzpolizei hat ein Argument das dagegen spricht, nämlich die Bestimmungen zur Kennzeichnung von Booten. Da ist der Raum zur Anbringung unmissverständlich definiert, nämlich auf dem Boot selbst.
Darüberhinaus hätte ich auch bei Anbringung am Spiegel bedenken, da die Nummer möglicherweise wegen des Aussenborders nicht, wie gefordert, von beiden Seiten erkennbar ist.
In der Praxis wird es entscheidend sein wie lässig der kontrollierende Beamte gerade drauf ist.
Nebenbei, ich verstehe nicht recht warum sich Schlauchbootfahrer manchmal so vehement dagegen sträuben die Nummer, wie in der gesamten sonstigen Schiffahrt üblich, mit der geeigneten Farbe (z.B. Letterflex, bei Frank erhältlich) auf das Boot zu schreiben. Die amtliche Kennzeichnung kann doch von einem eventuellen Käufer, zumindest im Inland, problemlos mit dem Boot übernommen werden, anders als beim Auto muss es doch keinen Kennzeichenwechsel geben.
Grüße
Harald
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Bekennender Auf- und Abbauer
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