Zitat:
Zitat von Oliver74
Hallo
Z.B. hier:
"...Auf den französischen Binnengewässern einschließlich Rhein und Moselwerden alle nach deutschen Vorschriften erteilten amtlichen und amtlich anerkannten Bootspapiere akzeptiert.
Achtung: In seinen Küstengewässern verlangt Frankreich von Booten unter deutscher Falgge zwingend Flaggenzertifikat des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie..."
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Das Flaggenzertifikat ist ohne Zweifel überall gültig.
Die WSA Binnenzulassung könnte theoretisch in ausländischen Küstengewässern beanstandet werden.
Scheinbar sind das aber eher Einzelfälle und nur in Frankreich bestätigt.
Ansonsten ist es wurscht wo man das Boot anmeldet. Normalerweise gibt es mit beiden Scheinen keine Probleme.
Viele Grüße,
Oliver
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Ja, Oliver, der IBS hilft dir dann aber auch nicht, wenn "Zwingend" das Flaggenzertifikat verlangt wird.