Zitat:
Zitat von Edwin
PS: Bevor wieder Anfrage kommen - die "Boat Leaders Licence" muss nicht auf den "Kategorie B" umgeschrieben werden, wenn die "BLL" bereits über die Funkberechtigung verfügt! (siehe Rückseite - letzter Absatz im englischen Teil: "The holder of this Licence is authorised to operate radio-telephone station... usw."!)
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hallo edwin
die "Boat Leaders Licence" wird auch nicht umgeschrieben.
Da der erworbene Führerschein im Hafenbuch registriert ist, wird auch bei Verlust kein Neuer sonderen ein "alter" Schein ausgestellt.
Die Funklizenz ist in "Kategorie B" nicht mehr enthalten !!
mfg
geri