Thema: Küstenpatent
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Alt 03.05.2006, 17:49
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Berny Berny ist offline
Berny
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Also irgendwie scheinen einige nicht immer genau zu lesen:

Ein ausländisches Patent wird in Österreich anerkannt, wenn der Patentinhaber den Wohnsitz im ausstellenden Staat hat.

Dies heißt also, dass ein Deutsches Patent auch in Österreich gilt, wenn der Inhaber in Deutschland wohnt.
Es kann aber auch ein Österreicher in Deutschland wohnen!

Demnach kann es sein, dass für einen Österreicher, der einen deutschen Wohnsitz hat, das Deutsche Patent in Österreich gilt!

So gesehen, stimmen so manche Aussagen nicht ganz !

Wenn ein Österreicher einen Wohnsitz in HR hat, und mit dem HR Patent in Österreich fahren will, warum nicht!!!

Es ist also die Frage, ob man den Wohnsitz im ausstellenden Land hat oder nicht.

Warum so und nicht anders?
Weil es nicht notwendig ist, dass ich die Staatsbürgerschaft wechsle, nur weil ich in einem anderen Land wohne.
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