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Alt 17.11.2004, 22:55
Michel
Gast
 
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Hallo Freunde,

folgendes habe ich von Ulrich hier aus dem Forum noch als Ergänzung bekommen:

Der BGH hat nun expilizit die Frage entschieden, ob auch bei Online-Auktionen ein 14tägiges Widerrufs-/Rückgaberecht besteht. Er kommt zu dem Ergebnis, daß einem Verbraucher auch bei Ebay ein 14tägiges Widerrufsrecht zusteht, sofern er die Waren von einem Unternehmer bzw. einem gewerblichen Anbieter "ersteigert".

Gewerbliche Anbieter können also nicht durch Online-Auktionen bei Ebay das verbraucherfreundliche Widerrufsrecht umgehen.


Vielen Dank dafür Ulrich

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