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Alt 21.01.2007, 15:22
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Berny Berny ist offline
Berny
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Boot Infos

Nachdem die Regierung steht, wird dieses Thema wieder interessant.

Folgende Frage an die Rechtskundigen:

Im Gesetzt steht folgendes:
Zitat:
Zitat von bmvit
Der Motorboot-Sportverband für Österreich (MSVÖ) und der Österreichische Segelverband (ÖSV ) sind mit der Begutachtung der fachlichen Eignung und mit der Ausstellung des Befähigungsausweises betraut sowie ermächtigt, in diesem zu vermerken, dass er als amtlicher Befähigungsausweis der Republik Österreich gilt.
Also meine Frage jetzt:
Der MSVÖ stellt ja nur Befähigungen für FB2 aufwärts aus.
Ich glaube aber, dass ich für den FB1 befähigt bin.

Was ist, wenn ich aufgrund der oa Ausführung des BMVIT die Ausstellung einer Befähigung für den FB1 vom MSVÖ verlange, diesen vermutlich nicht bekomme und damit vor Gericht oder woanders hin ziehe, mit der Absicht, dass eben genau dieser Umstand gekippt oder anders gemacht wird?

Wenn dies dann vielleicht noch viele andere tun, bzw von diversen Fahrschulen unterstützt wird (immerhin ist das auch eine fi****elle Frage!), das könnte doch ev von Erfolg gekrönt sein, oder ?

Immerhin beruft sich der MSVÖ auf folgenden Punkt:
Zitat:
Ja, wenn Sie Inhaber eines Befähigungsausweises zur selbständigen Führung einer Motorjacht in den Fahrtbereiche 2, 3 oder 4 (ausgestellt ausschließlich vom MSVÖ) sind, und wenn Sie österreichischer Staatsbürger oder Ausländer mit ordentlichem Wohnsitz in Österreich sind.
Und genau hier könnte es ja umgekehrt sein, dass genau durch diese Formulierung sich der MSVÖ selbst mit der "Objektiven Beurteilung" disqualifiziert.
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