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Alt 26.03.2005, 18:09
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DieterM DieterM ist offline
In Memoriam
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Boot Infos

Zitat:
Zitat von blacky GS
Hallo Stefan,
1. Nein, ist halt ein Gutachten
2. Ja, Betriebserlaubnis
3. Ja, mit dem Gutachten usw. bekommst Du dann die Betriebserlaubnis (steuerfrei)
4: Nein, ist ja amtlich
5: Nein
6. soviel ich weiß ist das moglich
7. Ja
8. kommt auf die Versicherungsart an und wo Du den Unfall baust (Wasser, Straße mit Auto oder beim schieben)
Hallo Stefan,
Soweit okey, jedoch hier noch ein paar Ergänzungen zu Blacky-Stefan:

1.+2. das Gutachten stellt die Betriebserlaubnis dar, einen Extra-Brief gibt es nicht. Bei der Zulassung bekommst Du dann den KFZ-Schein für den Trailer.
3. bei der Zulassung muß keine Haftversicherung nachgewiesen werden. Die Haftversicherung wird aber empfohlen, weil der Trailer nur im eingekuppelten Zustand am Zugfahrzeug dort bei de Haftpflichtversicherung mitversichert ist. Im abgekuppelten Zustand dann nicht mehr. Rollt er alleine weg und verursacht einen Schaden woanders, haftest Du persönlich wenn nicht eine separate Haftversicherung für den Trailer abgeschlossen wird, kostet übrigens nur eine Bagatelle.
6. Wunschkennzeichen ja, aber gegen Extragebühr bei den Zulassungstellen.
7. gegen Diebstahl (Achtung Auflagen der Versicherung!) kannst Du den Trailer auch extra versichern mit einer Teilkasko.
8. Bei einem eigenverschuldeten Unfall ist Dein Boot nur versichert, wenn Du dafür eine extra Kasko-Versicherung hast. Diese ist im allgemeinen die teure Versicherung beim Boot, solltest Du aber mit der Bootshaftversicherung verbinden. Die Bootshaftversicherung ist in einige europäischen Ländern Pflicht, in Deutschland wird sie jedoch empfohlen.

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