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Alt 07.02.2004, 19:51
Michel
Gast
 
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Hallo Martin,

ja und genau da liegt das Problem denke ich, wenn es wirklich zu einer gerichtlichen Entscheidung kommen würde.

Da wird Dir jeder Richter vorwerfen, dass Du den "freiwilligen" Schein hättest machen können, da er ja angeboten wird, aber klar in Ö mangels Küste nicht vorgeschrieben ist.

Ich hoffe das wird nie eintreten, aber nochmal:

Jeder Richter und jede Versicherung wird Dir das um die Ohren hauen wenn wirklich mal etwas passiert, den speziell die Versicherungen zahlen gewiss nicht, wenn nicht 100% klar ist das sie zahlen müssen.

Und nur darauf wollte ich hinaus.

Übrigens in Deutschland war ich etwa 8 Jahre mitinhaber einer Fahrschule und habe ausgebildet. Dewegen hatte ich eingangs auch nur über Deutschland gesprochen.

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