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Alt 21.02.2017, 12:43
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Zitat von fred_sonnenschein Beitrag anzeigen
Hallo Franz, - ich schon wieder

Ich habe bei meinem Mariner 690 in der CE eine zugelassene
Personenzahl von 24 drinnen stehen gehabt.

Ing. Mazzucco von der Sbg. Landesregierung hat mich darauf aufmerksam
gemacht, dass wenn ich das Boot auf 24 Personen zulasse ich mit meinem
Sportbootführerschein nicht mehr fahren darf.
Begründung war das ein Boot/Schiff ab 12 Personen als FAHRGASTSCHIFF
eingestuft wird und man eine eigene Ausbildung zum Führen eines solchen benötigt.

Beim Führerscheinkurs beim Fichtenbauer (siehe Logo oben) hat uns
Martin auch erklärt das man in Italien vorsichtig sein muss wegen der Rettungswesten.
In Italien musst du für die Personenzahl für das das Boot zugelassen ist eine Weste mitführen.
Das heißt ich hätte, auch wenn ich alleine in Italien gefahren wäre 24 Rettungswesten dabei haben müssen.


.
Ja das wollte ich Ulli auch sagen, wenn da die Italienische Küstenwache kontrolliert, zahlt man wenn die das wollen. Kein Mensch hat da 12 bis 18 Schwimmwesten an Bord wenn man zu zweit unterwegs ist mit einem Privatboot!!

Doch es stimmt, es entscheidet in Italien die Zulassung nicht die an Bord befindlichen Personen!
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Ich bin jetzt in einem Alter, in dem dir der Körper am nächsten Tag ganz leise ins Ohr flüstert: mach das nie, nie wieder.







Liebe Grüsse
Andreas
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