Einzelnen Beitrag anzeigen
  #4  
Alt 23.03.2008, 10:43
Michel
Gast
 
Beiträge: n/a


Falsch Marco,

eine Kurzzeitzulassung ist nur gültig wenn die Fahrgestellnummer, welche auf dem Fahrzeug und auf den Papieren übereinstimmen sollte, und das Datum in das Formular von der Versicherung VOR Fahrtantritt eingetragen wird.

Fehlt bei einer Kontrolle diese Nummer oder das Datum im Formular oder können keine Papiere vorgezeigt werden wird es teuer

Geändert von Michel (23.03.2008 um 10:47 Uhr)
Mit Zitat antworten