Thema: 100 km/h
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Alt 24.01.2010, 12:05
Joker Joker ist offline
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Hallo Roland,
ich habe da etwas für dich aus dem Internet gezogen.
Im Prinzip ist es bei einem ungebremsten Anhänger ganz einfach.

Lehrmasse des Fahrzeug * 0,3 = max. zulässiges gesamt des Anhängers.
Ein Bekannter hatte auch das Problem.
Ungebremster Anhänger 450 kg zuläsiges Gesamtmasse.
Auto: Leegewicht 1450 kg
1450 kg * 0,3 = 435 kg !!! passte also nicht
Das Auto bekam eine Gasanlage und das Leergewicht hatte sich nach oben verändert.
Neue Grundlage:
Ungebremster Anhänger 450 kg zuläsiges Gesamtmasse.
Auto: Leegewicht 1450 kg
1550 kg * 0,3 = 465 kg !!! Das passte

Früher wr es immer in Kombination: Es wurde immer das Auto und der Anhänger abgenommen.
Dann hat sich das Gesetz geändert. Es wird nur noch der Anhänger auf 100 km/h abgenommen nach den Kriterien die unten beschrieben sind. Ob das Auto dazu passend ist, muß jeder Fahrzeugführer selber ermitteln.

Ergo:
Für eine 100 km/h Zulassung muss ein ungebremster/gebremster Anhänger folgende Vorraussetzungen haben, siehe Text unten.
Eigentlich ganz einfach.


Neue Tempo 100 Regelung für Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen

Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Tempo 100 für Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen wurden an die technische Entwicklung der Fahrzeuge angepasst. Folgende wesentliche Änderungen gibt es:

· Die Bindung an ein bestimmtes Zugfahrzeug ist entfallen.
· Am Zugfahrzeug muss keine Tempo 100 Plakette mehr angebracht sein.
· Die einzuhaltenden Massenverhältnisse zwischen Zugfahrzeug wurden für bestimmte Kombinationen erhöht.


2. Voraussetzung: Der Anhänger...
...muss

für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet sein.
so beladen sein, dass die maximal zulässige Stützlast der Kombination annähernd erreicht wird. Zu beachten ist, dass dabei weder die zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs noch die des Anhängers überschritten wird.
Grund: Durch eine hohe Stützlast wird das Fahrverhalten der Kombination deutlich verbessert.
3. Voraussetzung: Die Anhängerbereifung...
darf nicht älter als 6 Jahre sein
müssen mindestens den Geschwindigkeitsindex L (120 km/h) aufweisen
darf keinen Tragfähigkeitszuschlag für den Anhängerbetrieb in Anspruch nehmen
4. Voraussetzung: Masseverhältnis
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers (zG Anh) darf folgenden Wert nicht überschreiten:
zG Anh = X x m Zugfz leer

mit m Zugfz leer = Leermasse Zugfahrzeug

Für X gelten in Abhängigkeit von der technischen Ausstattung der Kombination folgende Werte:



Technische Ausrüstung des Anhängers

ohne hydraulische Stoßdämpfer
mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern

Wohnwagen
andere Anhänger

0,3
0,8 bzw. 1,0*
1,1 bzw. 1,2*



Die mit * versehenen Werte dürfen in Anspruch genommen werden wenn:

Der Anhänger mit:

einer Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger (Schlingerkupplung) ausgerüstet ist, für die der Nachweis der Einhaltung der ISO 11555-1 vorliegt oder
mit einem anderen Bauteil bzw. einer selbständigen technischen Einheit ausgestattet ist, bei der durch eine ABE oder ein Teilegutachten nachgewiesen ist, dass der Betrieb einer Kombination bis Tempo 120 km/h verbessert wird,
oder
das Zugfahrzeug…

… ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb hat, für das eine Herstellerbestätigung über die Verbesserung der Fahreigenschaften des Gespanns bis 120 km/h vorliegt.

In jedem Fall gilt, dass die zulässige Anhängermasse nicht größer sein darf als die zulässige Gesamtmasse und die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs.

5. Voraussetzung: Eintrag im Fahrzeugschein

Der Fahrzeugschein Ihres Anhängers muss einen Hinweis enthalten, dass der Anhänger für den Tempo 100 Betrieb in einer Kombination geeignet ist.

Hat der Anhänger keine eigene Fahrdynamik-Stabilisierungseinrichtung nach 4. und sollen die erhöhten X -Werte 1,0 oder 1,2 in Anspruch genommen werden, muss im Fahrzeugschein des Zugfahrzeugs eingetragen sein, dass das Fahrzeug mit einem Stabilisierungssystem ausgestattet ist, das den Betrieb des Fahrzeugs mit Anhänger bei hoher Geschwindigkeit verbessert.

Falls diese Hinweise nicht vorhanden sind, begutachten wir Ihr Fahrzeug gerne und erstellen Ihnen einen Änderungsvorschlag für Ihren Fahrzeugschein, der alle erforderlichen Angaben beinhaltet. Zusätzlich erhalten Sie ein Informationsblatt über die Voraussetzungen zur Nutzung der Tempo 100 Regelung.

6. Voraussetzung: 100 km/h Plakette

Unter Vorlage unseres Änderungsvorschlages können Sie bei der Zulassungsstelle einen neuen Fahrzeugschein und die gesiegelte Tempo 100 Plakette beantragen. Erst nachdem Sie diese Plakette an der Rückseite Ihres Anhängers angebracht haben, können Sie die Tempo 100 Regelung nutzen.

Sofern in Ihren Fahrzeugdokumenten bereits ein Hinweis auf die Tempo 100 Eignung vorhanden ist, können Sie die gesiegelte Tempo 100 Plakette direkt bei der Zulassungsstelle beantragen.

FAZIT:
Ist eine der unter 1 – 6 genannten Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, können Sie die Tempo 100 Regelung für Kfz-Anhänger-Kombination nicht in Anspruch nehmen.

Nach der alten Tempo 100 Regelung ausgestellte Genehmigungen für eine Kfz-Anhänger-Kombination behalten als Nachweis der Tempo 100 Eignung des Anhängers ihre Gültigkeit.



7. Ablastung

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Anhänger von TÜV Dekra o.ä. abgelastet werden und damit die 100 km / h Voraussetzung erfüllt werden.
Nach der Ablastung darf nur noch das abgelastete Gewicht gezogen werden, auch wenn der Anhänger technisch für ein höheres Gewicht bei 80 km/h ausgelegt wäre.


Ich hoffe ich konnte Dir weiter helfen.

Gruß
Nils
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