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Alt 28.09.2005, 16:36
brummboot brummboot ist offline
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Boot Infos

Zitat:
Zitat von HCC

Warum es jetzt bei euch eine Sm Begrenzung gibt, ist mir immer noch nicht ganz klar. Die internationalen Seeregeln gelten doch überall, egal ob du nun 3 Sm oder 300 Sm von der Küste entfernt bist. Das einzige Land, wo du dich innerhalb von 300 Sm in staatlichen Hohheitsgewässern befindest, ist Island. Ich bin ein wenig irritiert.
Aha, daher weht der Wind! Jetzt weiß ich was Dich irritiert. Ist aber nüchtern betrachtet so dumm und unbegründet auch wieder nicht:

Die Ausbildung und die daraus (hoffentlich) resultierenden Fähigkeiten des Schiffsführers sind eben in verschieden umfangreiche Stufen, Pakete, "Fahrtenbereiche" gepackt. Dementsprechend wird der Lehrstoff/Prüfungsumfang, von unten nach oben aufbauend immer umfangreicher.

Es macht wohl einen Unterschied ob Du mitm Schlauch dem Sandstrand 2 sm entfliehst und zum eisschlecken mal zurückstichst oder ob Du nachts nach einem Wochen-Törn St. Lucia ansteuerst - wobei vielleicht Dein GPS streikte und Du Dich der Ausbildung in Astro-Navigation entsinnend, den Sextanten auspackst (und feststellst - kann ich nicht mehr, aber das ist eine andere Geschichte) .
Aber diese Unterschiede in der Qualifikations-Anforderung sind eben durch die Fahrtenbereiche, ausgedrückt in sm zur Küste definiert.

Und auch Fahrten durch internationale Gewässer beginnen ja notgedrungen immer in irgendeinem Hoheitsgebiet und damit ist der Skipper-Fremdling schon verpflichtet, ein dort genehmes Papier vorzuweisen, das ihm sein Heimatstaat ausstellen muß.

Zur Info:
FB 2 Küstenfahrt (20 sm)
FB 3 küstennahe Fahrt (200 sm)
FB 4 weltweite Fahrt

Praxisnachweise:
Küstenfahrt (FB 2) durch 500 Seemeilen einschließlich mindestens von drei
Nachtansteuerungen bzw. Nachtfahrten, insbesondere als Schiffsführer oder
Wachführer, in Berücksichtigung des Fahrtbereiches, der Art und Größe der Jacht und
deren unterschiedlicher Bedienung und Führung bei Tag und Nacht nachzuweisen;

Küstennahe Fahrt (FB 3) durch 1000 Seemeilen einschließlich mindestens von fünf
Nachtansteuerungen bzw. Nachtfahrten, insbesondere als Schiffsführer oder
Wachführer, in Berücksichtigung des Fahrtbereiches, der Art und Größe der Jacht und
deren unterschiedlicher Bedienung und Führung bei Tag und Nacht nachzuweisen. 100
Seemeilen davon müssen außerhalb des FB 2 liegen, die geforderten Seemeilen müssen
an zumindest 14 Bordtagen erfahren werden

Weltweite Fahrt (FB 4) durch 3500 Seemeilen einschließlich mindestens von zehn
Nachtansteuerungen bzw. Nachtfahrten, insbesondere als Schiffsführer oder
Wachführer, in Berücksichtigung des Fahrtbereiches, der Art und Größe der Jacht und
deren unterschiedlicher Bedienung und Führung bei Tag und Nacht nachzuweisen. 200
Seemeilen davon müssen außerhalb des FB 2 und zusätzliche 200 Seemeilen außerhalb
des FB 3 liegen, die geforderten Seemeilen müssen an zumindest 70 Bordtagen
erfahren werden




Gruß

Peter
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Gruß,
Peter_
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Das Leben ist binär: du bist eine Eins oder eine Null

Geändert von brummboot (28.09.2005 um 16:46 Uhr)
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