Hallo,
ich bin mir nicht sicher in wie weit Prospektangaben oder auch technische Informationen rechtlich verbindlich sind.
Steht nicht immer irgendwo "Der Hersteller behält sich das Recht vor jederzeit dies und jenes ohne Vorankündigung zu ändern"
(jetzt nur aus dem Gedächtnis, in Wirklichkeit ist die Formulierung nur ähnlich)
Also wenn die 2000 kg nicht im Kaufvertrag stehen wird man da nicht so viel machen können, wollt ihr ja auch gar nicht, ihr wollt Spaß haben und fahren, ich weiß.
Gruß Peter