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Alt 24.10.2003, 20:36
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DieterM DieterM ist offline
In Memoriam
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Richtig Xaminal1,

aber da muß derjenige der einen neuen Trailer mit 100 kmh Freigabe kauft eben selber mit aufpassen. Bekommt er alte Reifen ohne es zu bemerken, so ist das auf jedenfall eine Frage der Produkthaftung und damit ein Fall für eine Nachverhandlung dieser Reklamation beim Verkäufer des neuen Trailers, oder ein Fall für die Einschaltung eines RA wenn die Raklamation beim Händler nichts bringt. Eigentlich sollte das spätestens beim 1.TÜV nach 3 Jahren auffallen.

Sollte dieses Dir passiert sein, so würde ich Dir empfehlen unverzüglich bei Deinem Lieferanten nachzuhaken, damit sich die Sache nicht verjährt seit der Feststellung, und ihn an den Kosten der neuen Bereifung beteiligen.

Immerhin ist ein Trailer mit zugelassenen 100 kmh am Zugfahrzeug und womöglich 1 t und mehr hinten dran einfach kein Spielzeug mehr. Da sollten doch einige Parameter wie Gewichtsverteilung mit richtigem Kupplungsdruch und ganz wichtig der richtige Reifendruck mit richtiger Reifengröße zum Gewicht und Geschwindigkeit stimmen. Auch aus dieser Sicht setzt der deutsche Gesetzgeber Grenzen des Reifenalters.

Außerdem wäre es netter, wenn Du Dich mit D/Namen hier nennst. Keiner muß sich verstecken, viele kennen sich auch persönlich. Anonimität muß hier nicht sein.

Gruß
Dieter zw. München und Ingolstadt
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