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Alt 11.10.2003, 21:06
Michel
Gast
 
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Hallo Falco,

also eine genaue Höhe eines Bußgeldes steht nirgends fest geschrieben. Mit Sicherheit kann man aber davon ausgehen, dass der vorhandene Küstenführerschein entzogen wird.

Berufen wird man sich da sicher auf die Sportbootführerscheinverordnung Binnen.

Hier der Link:

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Interessant ist hier §10 Abs. 1.

Das wird nehme ich an zugrunde gelegt werden.

Also ich würds nicht drauf ankommen lassen, da Du ja bereits den Seeschein besitzt, kannst Du den Binnenschein sogar ohne praktische Prüfung machen.

Und die Theorie macht im Winter sicher auch ein wenig spaß.

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