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Alt 25.01.2005, 08:11
nordy nordy ist offline
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@Michel

Der § 1 Abs. 2 ist alles andere als logisch.
Ich kannte ihn übrigens nicht.
Verstehe auch deine aufgeregte Reaktion mal wieder nicht.

Dass es auf die Staatsangehörigkeit, so wie du meinst, ankommt, davon steht jedenfalls nichts drin.
Hiernach hängt es nur vom Wohnsitzland ab.

Also müsste Matt mit Wohnsitz in Kanada ohne den SBF-See in unseren Seegewässern fahren können.

Es verstehe wirklich einer diese Logik, warum jemand mit Wohnsitz ausserhalb des Geltungsbereiches der SeeSchStrO und ohne dortiger Führerscheinpflicht auch bei uns ohne Erlaubnis rumfahren können soll.


Gruss Nordy
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