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Alt 12.03.2011, 10:06
hobbycaptain
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früher war's in Österreich so, dass bei der Bootsanmeldung die Behörde Boot+Motor begutachtet hat und erst dann, wenn alles ok war und gepasst hat, hat man das behördliche Kennzeichen bekommen.
Mittlerweile ist es so, ich nehm mal an aus Gründen des Verwaltungsaufwandes, dass bei Booten und Motoren, die über eine CE verfügen, keine Begutachtung durch einen Sachverständigen bei der Erstanmeldung durchgeführt wird.
Dafür genügt die Vorlage der CE-Bescheinigungen. Wie gesagt, bei neu in Umlauf gebrachten Booten bzw. bei Booten, die schon angemeldet waren.
Nach 10 Jahren läuft die Anmeldung aus und meines Wissens nach erfolgt bei der Verlängerung der Anmeldung immer eine behördliche Begutachtung durch einen Sachverständigen der Landesbehörde.
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