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Alt 16.06.2005, 11:12
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DieterM DieterM ist offline
In Memoriam
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Richtig Martin,

so wie es Roland (Rotbart) auch bestätigt, entscheidend ist wer die nautische Gewalt also die Schiffsührung anBord hat, und ... die hat nicht automatisch der Rudergänger blos weil er am Ruder steht.

Bei dem Knaben in Kroatien scheint bei der Verhandluch vor dem Gericht anscheinend eine kontroverse Aussage gemacht worden zu sein, weil der Schiffseigner und sicher auch Schiffsführer in der Klemme saß wegen seinem Bodenseepatent, das dort nicht gültig war. Also herrschten keine klaren Verhältnisse anBord, und damit war der Schiffseigner und Schiffsführer in der Bedruille mit seiner Versicherung, die dann auf der Gerichtsverhandlung seine Verantwortung für die Schifführung durchsetze und damit nicht zur Kasse für den Schaden herhalten mußte. Schließlich ging es ja auch um einen Batzen Geld mit dem Totalverlust.

Den SBF-See hätte er in Deutschland gg. mäßige Gebühr als Ergänzung zu seinem Bodenseeschein machen können, für ihn bestimmt ein finanzieller Klacks bei der Schiffsgröße. Jetzt hat er einen Riesenschaden nur weil er hier nicht aufgepaßt hat, weder mit dieser Ergänzungsprüfung noch mit den klaren Schiffsführungsverhältnissen in Kroatien. Das hätte er aber wissen müssen wenn er sich sorgfältiger auf die Tour in HR vorbereitet hätte.

Und nach meiner Meinung werden diese Verhältnisse auch für Österreich zutreffen, wo eine ähnliche Gesetzgebung wie in Deutschland herrscht.
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