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Alt 07.06.2022, 16:02
alf6591 alf6591 ist offline
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Es gilt natuerlich nicht nur die Nutzlast des Gepaetraegers , sondern auch die Stuetzlast der Anhaengervorrichtung am Auto.

Ich z.B. habe einen Fahrradtrager mit 85 kg Nutzlast, mit dem ich eine 68 kg Honda Monkey manchmal transportiere.
Beim Gelaendewagen habe ich 100 kg Stuetzlast, bei kleinerem Auto 60 kg. Was eben auch die meisten Autos haben, die 60 kg.
Und dann muss man auch noch das Gewicht des Traegers noch dazu rechnen. Da bleibt bei manchen Autos nicht mehr viel ueber von der moeglichen Zuladung.

Geändert von alf6591 (07.06.2022 um 16:11 Uhr)
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