Zitat:
Zitat von Icing
Dieser Hinweis wurde auf Antrag Japans und Costa Ricas ausgestellt, und ist kein internationaler Haftbefehl.
Steht dort zumindest so geschrieben.
Wohl eher japanisches Wunschdenken...
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Naja, so ist das auch wieder nicht.
Wenn wer bei Interpol ausgeschrieben wird, muss schon was dran sein, also ordentlich begründet werden.
Und es gibt sehr wohl rechtliche Unterschiede zwischen internationalen Haftbefehlen und Ausschreibungen, aber es ist zumindest sehr ähnlich.
Also mit Wunschdenken hat das nichts zu tun...