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Alt 10.11.2010, 19:04
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DieterM DieterM ist offline
In Memoriam
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Boot Infos

Hallo Berny,

sehr gute Idee. Das Papier heißt Betriebserlaubnis und wird für das jeweilige Fahrgestell ausgestellt.

Wenn Sven die Fahrgestellnummer (steht vorne rechts am Rahmen eingeschlagenb) an Harbeck durch gibt - Um Links zu sehen, bitte registrieren -, dann könnte es sein, das die den Trailer indentifizieren können und auf den orig. Zustand beim Verkauf eine nachträgliche Betriebserlaubnis ausstellen können. Möglicherweise liegt ja bei den Papieren des Verkäufers sowas dabei.

Das wird aber Sven den Gang zum TÜV nicht ersparen, da für die deutsche Zulassung mit Sicherheit ein Gutachten erstellt werden muß um die jetzige deutsche Betriebszulassung zu bekommen, wo allerdings eine ev. vorhandene Betriebserlaubnis behilflich sein kann. Aus meiner Sicht hat die österreichische Typ-Prüfung nützlichen techn. Daten, fehlende kann der TÜV-Ing sicher aus seinem Computer ziehen.

Nur Sven wollte den Trailer ummelden und die in A zulässige 100 kmh auf D übertragen lassen, das geht aber nicht so, da die 100 kmh in D bestimmte Vorausetzngen am Fahrzeug setzen und dann muß auch das dazu passende Zugfahrzeug benutzt werden, sonst darf er hier nur 80 kmh fahren.

Es ist ein schönes Boot, und auch der Trailer scheint mit seinen 750 kg GG gemäß EU gut ausgerüstet zu sein. Das billige Schlappen drauf sind oder waren, ist bedauerlich, aber wenn diese die nötige Tragkraft und Geschwindigkeit erfüllen, kann man nichts mekkern. Für die deutsche 100 kmh Freigabe müssen sie aber jünger als 6 Jahre sein, daher also max. 4 Jahre um die nächsten TÜV-Überprüfung zu erreichen. Sven dürfte diese deswegen sicher schon ausgetauscht haben.
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