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Alt 07.03.2017, 20:29
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Seesternchen Seesternchen ist offline
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Boot Infos

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Zitat von DieterM Beitrag anzeigen
Also mich würde es auch wundern, wenn die Schweiz ein in der Schweiz zugelassens Boot nicht die dazu gehörende Natinalflagge führen darf und dies auch noch ausdrüclich verbietet wenn der Eigentümer nicht Schweizer ist. Das würde gegen internationalem Brauch widersprechen privat und auch beruflich.

Andersherum: wenn das Boot von Euch nun in D zugelassen würde, dann kommt ja die Nachzahlung der EU MWST (22% in I, oder 19% in D) auf Euch dazu mit den deutschen Zulassungskosten. Würdet Ihr dann das Boot in der Schweiz halten können? Dürft Ihr dann auch auf schweizer Seite in den Bodensee slippen?
Doch Dieter das ist tatsächlich so! Siehe meinen letzten Beitrag der Mail.


Wenn wir das Boot in Deutschland zulassen würden, dürften wir damit überhaupt nicht auf dem Bodensee fahren! Es wird nicht unterschieden zwischen den einzelnen Ländern! Daher gibt es das gemeinsame Bodenseeabkommen "Übereinkommen vom 1.Juni 1973 über die Schifffahrt auf dem Bodensee "! Und das besagt eben, dass das die Bodenseezulassung (3 Jahre gültig und hat nichts mit der anderen Zulassung zu tun) nur in dem Land erteilt werden kann, in dem der Schiffshalter seinen Wohnsitz hat!

So wie wir das Bodenseeschifferpatent nicht in Deutschland als Deutsche mit Wohnsitz in der Schweiz machen durften und deswegen den schweizer Binnenschein machen müssen!
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