Einzelnen Beitrag anzeigen
  #20  
Alt 26.08.2011, 11:58
Benutzerbild von DieterM
DieterM DieterM ist offline
In Memoriam
Treuesterne:
 
Registriert seit: 29.08.2003
Beiträge: 14.885
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Zitat:
Zitat von josh Beitrag anzeigen

....


So, nun bekomme ich das Boot schonmal angemeldet, allerdings sagte mir der nette her vom Schiffartsamt, das ich es zwar zulassen könne, aber nicht mit fahren dürfe, da man die Ce-erklärung immer mitsich füren müsse.....jetzt meine Frage? reicht da nicht auch das CE am Boot? wurdet ihr schonmal kontrolliert?

mfg

Sören
So ein Quatsch, kein Mensch führt eine CE-Homologation mit sich auf dem Boot. Das gehört Zuhause bei den Bootsunterlagen aufgehoben. Für unterwegs auf dem Boot muß man lediglich das Original der amtlichen Zulassung und seinen Bootsführerschein dabei haben. Es empfiehlt sich noch die Haftversicherungsbestätigung dabei zu haben, die in manchen Ländern Pflicht ist. Außerdem, hat jedes CE-zertfizierte Boot eigentlich ein CE-Schild am Rumpf, so auch mein Boot.

Ich habe vorsorglich auch noch eine Kopie der original quittierten Kaufrechnung vom Boot dabei, wegen der bezahlten MWST, da ich viel über Grenzen in Europa unterwegs bin, und es könnte ja mal kontrolliert werden. Das original Flaggenzertifikat vom BSH fehlt auch nicht wegen Frabnkreich-Küste, es wird dort als Eigentumsnachweis verlangt, wird aber außerhalb der EU auch immer wieder nützlich.
Mit Zitat antworten