Zitat:
Zitat von daniels
........diese Aussage vom WSA ist so aber nicht ganz richtig.
Wenn Dein Boot vor dem Stichtag nachweislich erstmalig in Verkehr gebracht wurde, dann brauchst Du das nicht und kannst dich auf die 10. GPSGV berufen.
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Dein Schreiben verstehe ich jetzt nicht ganz.
Oben schreibst Du: diese Aussage vom WSA ist so aber nicht ganz richtig.
weiter unten schreibst Du: Wenn Dein Boot vor dem Stichtag nachweislich erstmalig in Verkehr gebracht wurde, dann brauchst Du das nicht und kannst dich auf die 10. GPSGV berufen.
Etwas anderes habe ich doch nicht geschrieben und genau so hat mir auch das Amt die Sachlage erklärt. Mein Boot ist im Mai 1998 zugelassen worden und die Ce ist ab Juni 1998 in Kraft getreten. Normalerweise kann man ein Boot ohne die Zulassungspapiere verkaufen, aber ich sollte dies nicht machen, damit ein Käufer das Boot wieder zulassen könnte.
Was ist denn jetzt an der Aussage vom WSA nicht ganz richtig?
mfg. Klaus