Thema: Quadrokopter
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Alt 05.03.2018, 17:35
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Zitat aus dem Test.
Als „Drohne“ (z.B. Multikopter) ist das Gerät zu klassifizieren, wenn es gewerblich oder nicht ausschließlich zum Zwecke des Fluges selbst sondern z. B für Foto-/Filmaufnahmen betrieben wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Aufnahmen gewerblich oder privat erstellt werden oder ob die Aufnahmen an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht werden. Für den Betrieb dieser Geräte ist eine Bewilligung von Austro Control erforderlich.

Es spielt keine Rolle wie schwer die Drohne ist!!!!

Das heisst hast du ein Kinderspielzeug das Aufnahmen machen kann und aufzeichnet, egal wie über Handy oder direkt, zahlst mal für die Bewilligung 330 Euro. Sonst darfst mal gar nicht aufzeichnen.

Willst du aufzeichnen mit Bewilligung geht das nicht überall....


Wie gesagt der Knackpunkt ist die Kamera.... nicht das Gewicht des Kopters.
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Ich bin jetzt in einem Alter, in dem dir der Körper am nächsten Tag ganz leise ins Ohr flüstert: mach das nie, nie wieder.







Liebe Grüsse
Andreas

Geändert von Visus1.0 (05.03.2018 um 17:43 Uhr)
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