Hi,
das Flaggenzertifikat brauchst du im Regelfall nicht.
Nur für die französischen Küstengewässer brauchte man es bisher (2005?), wobei die aber inzwischen auch WSA/ADAC/DMYV/DSV - Zulassung akzeptieren (sollen), nur, ob das der französische Waschpo weiß?
Es ist so, dass das Flaggenzertifikat quasi eine "höher" eingestufte Zulassung (= amtlicher Ausweis für Seeschiffe mit der Berechtigung zur Führung der Bundesflagge) ist als die vom WSA (= amtliches Kennzeichen) oder ADAC oder DMYV oder DSV (= amtlich anerkannte Kennzeichen).
Beim Flaggenzertifikat muss man sein Eigentum am Boot
nachweisen, bei den anderen Zulassungen nur
glaubhaft machen, d.h., dass man im ersteren Fall Originale bzw. amtlich beglaubigte Kopien mit einreichen muss, im zweiten Fall nur unbeglaubigte Kopien, um ein Beispiel zu nennen.
Aller klar?
Grüße
"Neptun"