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Alt 12.07.2005, 16:18
robo24 robo24 ist offline
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Zitat von Maik_MD
hi,

auch auf einem schlauchboot? wie soll ich denn das machen?
Darüber schweigt sich der Gesetzgeber aus, viele fahren ja mit einem Bügel, da kann man ja so einiges anbauen, aber bei deinem Boot hätte ich da auch keinen Plan.
Zitat SBF See
"Maschinenfahrzeuge < 7m und <=7kn
Maschinenfahrzeuge in Fahrt unter 7m Länge mit einer maximalen Geschwindigkeit von bis zu 7 Knoten soll Seitenlichter rot 112,5° und grün 112,5°, ein Topplicht weiß 225° (mindestens 1m höher als die Seitenlaternen) und ein Hecklicht 135° führen.
Es muß mindestens ein weißes Rundumlicht 360° führen und wenn möglich Seitenlichter rot 112,5° und grün 112,5°.
Kann ein derartiges Fahrzeug nicht mindestens das weiße Rundumlicht führen darf es nachts und bei verminderter Sicht nicht fahren.
Ausnahme:Bei einem Notfall muß nur eine Leuchte mit weißem Licht mitgeführt werden die bei der Gefahr eines Zusammenstosses zu zeigen ist."

Unter Umständen kann man ja am Spiegel so eine Halterung für ne 360° Leuchte anbringen, ich weis aber wiederum nicht ob die Batteriebetrieben sein darf.
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Grüße von der Elbe sendet Robo

Maik mit dem Radiergummi

Geändert von robo24 (12.07.2005 um 16:22 Uhr)
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