Zitat:
Zitat von cerano
....tschuldigung- hab mich geirrt- wollte sagen: Hydraulisch-unterstützt...
...guckst du da (2.Seite)(beschreibt "Seilzublenkung mit Volantsteuerung BIS 40kw!": Um Links zu sehen, bitte registrieren
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jaja, die "Mostbirnen" (=Oberösterreicher) müssen halt immer eine Extrawurscht braten :ferdis:
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Nachdem Bootszulassungen Landessache sind, kann das jedes Land für sich entscheiden, wie es das handhabt. In NÖ und Wien ist über 40KW definitiv keine Hydrauliklenkung vorgeschrieben.
Aber ich glaub, das ist dem Thomas auch wurscht :ferdis: :D .
lg
Ferdi