Einzelnen Beitrag anzeigen
  #7  
Alt 27.10.2006, 10:59
Benutzerbild von KlausB
KlausB KlausB ist offline
Wieder zerlegbar unterweg
Treuesterne:
 
Registriert seit: 27.02.2006
Beiträge: 3.916
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Hallo,

einen förmlichen (schriftlichen) Vertrag mit dem Hallenbesitzer wirst Du wahrscheinlich nicht haben, das bedeutet aber nicht, dass Ihr gar keinen Vertrag habt. Ein solcher ist hier mündlich abgeschlossen worden, vorausgesetzt Du zahlst eine Einstellgebühr.

Und dann muss man sagen, dass der Vermieter des Hallenstellplatzes seine Vertragspflichten verletzt hat: Er hat Dir einen Hallenstellplatz vermietet, und dieser Verpflichtung ist er nicht nachgekommen.

Neben dieser Hauptpflicht hat er aber noch eine Nebenpflicht verletzt, wenn er Dir noch nicht einmal Bescheid gegeben hat, dass er dein Boot ins Freie stellt, und das ist das sogar eine grobe Pflichtverletzung (Wenn Du das allerdings wusstest, hättest Du dich eventuell selbst um eine Abdeckung kümmern müssen).

Lass Dir also zumindest die Kosten für den Reiniger ersetzen; wegen der für die Reinigung erforderlichen Zeit und Arbeit würde ich versuchen, etwas auszuhandeln (zB kostenloses Unterstellen für den Rest des Winters). Ansonsten würde ich mir generell überlegen, ob mein Boot dort wirklich gut aufgehoben wäre...

Klaus
Mit Zitat antworten