Hallo Jürgen,
ich bin auch einmal vom günstigsten Fall ausgegangen, dass es sich nur um eine (wenn auch hartnäckige) Verschmutzung handelt.
Die Frage ist doch aber, ob sich Menno stunden- oder tagelang hinstellen und schrubben will, bzw. ob er, wenn er das tut, nicht irgendeinen Schadensersatz verlangen kann. Ich finde schon, weil der Vermieter eben seine Hauptpflicht (Unterstelung in Halle) und die Nebenpflicht (Informieren, dass Boot längere Zeit nicht in Halle) verletzt hat...
Klaus
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