in dem von Stebn angeführten Link steht unter Punkt 1, letzter Absatz:
"Diese Freihalteverpflichtung gilt nicht für alle durch einen Garantiefall veranlassten Nebenkosten und sonstigen finanziellen Nachteilen ( wie z.B. Kosten für Abschleppen, Verpflegung, Telekommunkation, Unterkunft, Leihwagen, öffentl.Verkehrsmittel oder finanzielle Nachteile durch Zeitverlust und dergleichen)."
Unter Zeitverlust würde dann ja die länger benötigte Reparaturzeit, wie von Honda vorgegegeben, gelten.
Eigentlich schon ärgerlich, wenn es ein vom Werk verschuldeter Materialfehler ist.
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Gruss Lothar
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