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Alt 20.08.2007, 20:26
rotbart
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Zitat:
Zitat von Adriablitz
in dem von Stebn angeführten Link steht unter Punkt 1, letzter Absatz:

"Diese Freihalteverpflichtung gilt nicht für alle durch einen Garantiefall veranlassten Nebenkosten und sonstigen finanziellen Nachteilen ( wie z.B. Kosten für Abschleppen, Verpflegung, Telekommunkation, Unterkunft, Leihwagen, öffentl.Verkehrsmittel oder finanzielle Nachteile durch Zeitverlust und dergleichen)."

Unter Zeitverlust würde dann ja die länger benötigte Reparaturzeit, wie von Honda vorgegegeben, gelten.
Sicher nicht, aber ich erzeuge hier nicht zum x-ten Mal den gleichen Traffic
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