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Alt 13.09.2021, 12:59
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Boot Infos

Zitat:
Zitat von Coolpix Beitrag anzeigen
Die Versicherung wird nicht zahlen, wenn Sie erfährt, dass das Boot übermotorisiert war.

Einige Versicherungen gewähren schriflt. eine Übermotorisierung bei gleichem Motorgewicht.

wenn sie erfährt - eine Übermotorisierung wird/ kann von der Wasserschutzpolizei nicht kontrolliert werden. Bei großen Schäden oder Personenschäden werden ggf. Gutachter von der Polzei beauftragt.

Nach Diskussionen um Übermotorisierungen kontaktierte ich mehrere Behörden/ Dienststellen der Wasserschutzpolizei. Die obengenannten Aussagen stammten von den Beamten. Ich wollte nicht glauben. Eine Kontrolle sei wie beim PKW nicht möglich. Dabei bräuchte man nur auf´s Typenschild oder sich die Bootskombination schauen. Als Bsp. sind oftmals Flechter Boote übermotorisiert. Eine Flechter 13/ Hille Supersport 129 kommt gut mit 90 PS + klar.

.
Ich habe gestern noch mit einem netten Beamten der Wasserschutzpolizei Duisburg gesprochen und er hat alles nachgeschaut.

In der Regel wird so etwas nicht kontrolliert.

Bei einem Schaden Personenschaden oder anderes gravierendes wird das Boot sichergestellt.

Und spätestens dann ist es eine Frage der Versicherung.
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