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Alt 24.11.2004, 07:37
nordy nordy ist offline
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Zitat:
Gewerbliche Anbieter können also nicht durch Online-Auktionen bei Ebay das verbraucherfreundliche Widerrufsrecht umgehen.
Werden sie aber nach wie vor versuchen.
Denn letztlich versuchen sich die meisten gewerblichen Anbieter als privat zu maskieren.

Das zeigt sich auch daran, dass fast alle die gesetzliche Gewährleistung von 1 Jahr ausschliessen, was sie als gewerblicher Händler nicht dürften.

Wer handelt nun gewerblich und wer privat ?

Ist eigentlich klar.
Der Duke aus Hannover z.B. handelt aufgrund der Vielzahl der von ihm angebotenen und nicht aus eigener Verwendung stammenden AB eindeutlich gewerblich, auch wenn er vielleicht nicht den Gewerbeschein hat.
Er gibt das aber nicht zu erkennen.

Jeder Wasserfreund wird seinen eigenen AB natürlich als Privatmann anbieten.
Für ihn gelten Gewährleistung und Rückgaberecht nicht.

Der E-bay-Handel ist also verglichen z. B. mit den Rechten des Gebrauchtwagenkäufers bei mobile oder autoscout24 einfach unseriöser.

Ich kann nur jedem raten, bei einem Angebot als erstes die Frage gewerblich oder privat zu klären und im Falle eines gewerblichen Angebotes, auf seinen Rechten zu bestehen oder notfalls zu verzichten.

Gruss Nordy
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