Thema: Küstenpatent
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Alt 03.05.2006, 08:15
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nomen est omen
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Morgen,

Das mit dem Urteil und der Interpretation ist halt auch eine schlimme Sache.

Hier wird es einerseits so dargestellt, als waeren die VKSÖ Scheine den MSVÖ Scheinen gänzlich gleichzustellen.
Das sind sie aber nicht, wenn man das Urteil genauer liest.

Denn da steht eindeutig drin, dass die MSVÖ Scheine im Gegensatz zu den VKSÖ Scheinen, einem behördlich ausgestelltem Befähigungsnachweis gesetzlich gleichgestellt sind.
Die ganze Prozessiererei und das Urteil sind eine rein wettbewerbsrechtliche Sache in der einiges garnicht berücksichtigt wurde. Steht so auch explizit in der Begruendung. VKSÖ Scheine wird man also nicht zum ICC machen koennen. Für mich ist das ein Marketing Gag um an Kunden zu kommen.

Und wenn ein deutsches Patent fuer Österreicher ausserhalb von D gültig ist, dann will ich gleiches Recht auch fuer mein HR Patent.

cu
martin
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