Thema: Küstenpatent
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Alt 03.05.2006, 10:17
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dodl dodl ist offline
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Boot Infos

Ferdi - die Info vom MSVÖ bzgl. Italien is aber auch ganz interessant fuer dich :)

Patente

In Italien wird vermehrt auf ein bestehendes Gesetz geachtet (Gesetz Nr. 50 vom 11.2.1972).

Der Artikel 38 dieses Gesetzes besagt, daß ein in italienischen Gewässern fahrender Skipper entweder:

ein italienisches Patent oder

ein Patent des Staates des ständigen Wohnsitzes des Skippers oder

eine amtliche Bestätigung der zuständigen Behörde des Heimatstaates, daß in diesem kein Patent notwendig ist, besitzen muß, um Boote oder Yachten innerhalb des zugelassenen Fahrtenbereiches zu führen.


Der letzte Absatz ist ganz witzig, kann man dem MSVÖ auch glauben da er ja eigentlich gegen deren Interessen ist.
Damit stuenden einem HR Patent Inhaber dann eh weite Teile der Adria und des Mittelmeeres offen. Und das alles fuer 70€ (HR Patent)

cu
martin
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