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Alt 07.11.2003, 13:18
Michel
Gast
 
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So Freunde mir langts, ich verfasse eine Eingabe an die EU

Hallo Freunde,

zum Anfang nochmal, ich fand und finde das mit der Klärung der Führerscheinvorschriften eine super Idee.

Ich bin auch mit viel Elan an die Sache herangegangen und muss zugeben, dass ich nun an meine Grenzen gestossen bin. Ich wusste ja, dass in meinem Falle das deutsche Gesetzessystem recht verwirrend ist, aber das dies so schlimm ist hätte ich nicht gedacht.

Also zum Ablauf:

Ich habe mir die Gesetze, welche in Deutschland für uns Sportbootfahrer Grundlage sind mal angesehen. Das sind hauptsächlich zwei.

Die Um Links zu sehen, bitte registrieren

und

Die Um Links zu sehen, bitte registrieren

Die hab ich mir dann "reingezogen" und bin auf folgende Begriffe gestossen:

Personen mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung, die sich nicht länger als ein Jahr im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten, es sei denn, daß in dem Staat ihres Wohnsitzes für das Führen von Sportbooten auf Wasserstraßen, die mit den Seeschifffahrtsstraßen vergleichbar sind, ein Befähigungsnachweis amtlich vorgeschrieben ist, in diesem Fall sind die Inhaber des in dem Staat ihres Wohnsitzes geltenden Befähigungsnachweises ausgenommen, soweit Gegenseitigkeit gewährleistet ist.

Und ganz wichtig:

Resolution Nr. 40 ECE (TRANS/SC.3/147, Vkbl. 2000 S. 197) Europäisches Gegenseitigkeitsabkommen.

Ha dachte ich mir und hab mir gedacht, da frag ich jetzt konkret bei unserem Bunderverkehrsministerium. Aber nix da die Zuständigkeiten sind bei uns der Reihe nach so Aufgeteilt:

1. Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen
2. Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
3. Wasser und Schiffahrtsverwaltung
4. Wasser und Schiffahrtsdirektion 7 Stück + 13 Diensstellen !!!
5. Wasser und Schiffahrtsamt 46 Stück !!!!!!!!!!!!
6. Wasserschtzpolizei
7. Deutscher Motor Yacht Verband

Also hab ich oben angefangen und ein wenig rumtelefoniert, mit dem Ergebniss "nichts genaues wissen wir nicht"

Auch muss ich sagen, dass die Telefonate von "Üeberheblich" Nr.1 bis sehr nett und freundlich Nr.6, die haben sogar zurückgerufen war. Kurzum, keiner konnte richtig Auskunft geben, also hab ich weitergesucht.

Vor allem nach der Resolution Nr. 40, mit dem Ergebniss, dass diese nicht öffentlich im Netz zu finden ist (wie Sinnvoll). Man kann diese aber kaufen, das hätte ich auch gemacht aber das geht nur bei unserem Ministerium, die haben sich aber nicht mal herabgelassen mit mir zu reden, da dei wohl auch nicht wissen wer dort für solche Fragen zuständig ist. Ich hing 10 Minuten in der Warteschleife und hab dann aufgegelegt.

Nun meine Frage an Berny:

Kommst Du vielleicht an diese Resolution ran? Dort müssten alle Länder aufgeführt sein, die dieses "Gegenseitigkeitsabkommen" unterschrieben haben. Ich bekomme dies nicht und es liegt wohl auch nicht offen im Netz, nur in Auszügen.

Beim Suchen hab ich aber doch noch etwas interesanntes gefunden. Und zwar eine Seite, die diese Thematik aber nur zwischen Österreich, Deutschland und der Schweiz behandelt. Das ist aber trotzdem sehr interessant. Ist etwas viel zu lesen aber es lohnt sich:

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So nun erst mal genug, ich habe auch heute nochmal ca. 20 Mails losgesendet, aber noch nichts gehört.

Das alles hat mich nun zu dem Entschluss gebracht, eine offizielle Anfrage an das Europäische Parlament zu starten. Die Formulierung lass ich mir noch einfallen aber ich sende das denen, vielleicht bringts ja was.

Nochmal Berny: Kannst Du mal nachschauen?

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