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Alt 03.06.2015, 22:08
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l'ombra rossa
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Zitat von hobbycaptain Beitrag anzeigen
Gilt das kroatische Küstenpatent nicht in HR auch Binnen ?
Dann würde es nämlich, für Kroaten, auch in Österreich Binnen gelten.
Oder gibt es in HR ein eigenes Binnenpatent ? Dann würde ein Kroate in A wohl dieses brauchen.
Ferdi, ich weiss es nicht, deshalb auch meine Frage.
Das "kroatische Küstenpatent" hat in Wirklichkeit nichts mit der "Küste" zu tun, bis auf den erlaubten Fahrbereich von 12 NM von Festland oder Inseln entfernt.
Im Original heisst es Bootsführerschein Kat. B bzw. "Befähigungsnachweis für den Führer des Bootes Kat. B für eigene Zwecke" für Boote und Yachten bis 30Brt ... soweit meine Kenntnis.
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Gruß, Ranko

Geändert von wwoody (03.06.2015 um 22:20 Uhr)
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