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allgemeines Zubehör Diskussionen zum Thema Hilfsmittel und Zubehör für den Gebrauch am und im Boot.

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  #1  
Alt 29.07.2010, 21:49
thorfa thorfa ist offline
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Frage Konformitätserklärung

Hallo und Guten Tag,

bin neu hier und suche für mein neues, gebrauchtes Schlauchboot: Bombard Tropik 305 eine Konformitätserklärung.

Kann Jemand helfen oder kennt eine Quelle?

Möchte gerne ein amtliches Kennzeichen bekommen.
Für mein altes Metzler Tender habe ich das gar nicht gebraucht!?

Danke vorab und Grüße, thorfa

Geändert von thorfa (29.07.2010 um 21:53 Uhr) Grund: Änderung Frage
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  #2  
Alt 29.07.2010, 22:44
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Hallo Thor....,

erstmal willkommen im FORUM!

Sehe, das Du aus der Region Hannover kommst. Wenn Du die EU-Konformitätserklärung suchst, dann wende Dich bitte an den deutschen Importeur Deines Bootes und melde bitte die Fertigungsnummer desselben, wenn das Boot nach 1998 gebaut wurde.

Davor gibt es keine EU-Konformitätserklärung und diese wird dann auch nicht für die amtliche Anmeldung benötigt.
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  #3  
Alt 30.07.2010, 00:16
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Frag mal Frank, schlauchbootreparatur.de (Gelber Banner oben), der kann dir ev weiterhelfen.
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  #4  
Alt 30.07.2010, 11:07
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Lächeln Vielen Dank

Hallo,

vielen Dank für die Info. Habe jetzt heraus gefunden, dass das Boot von1996 ist. Somit brauche ich keine Erklärung und bekomme das Kennzeichen.

Noch mal danke und ein schönes Wochenende, Thorsten
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  #5  
Alt 30.07.2010, 12:51
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Zitat:
Zitat von thorfa Beitrag anzeigen
Hallo,

vielen Dank für die Info. Habe jetzt heraus gefunden, dass das Boot von1996 ist. Somit brauche ich keine Erklärung und bekomme das Kennzeichen.

Noch mal danke und ein schönes Wochenende, Thorsten
Wenn das bei euch in DE gleich wie in AT ist, ist das nicht so ganz richtig.

Das Boot muß vor einem bestimmten Termin im EU Raum in Verkehr gebracht worden sein, dann braucht man es nicht mehr.
Sobald das Boot nach einem bestimmten Datum im EU-Raum in Verkehr gebracht wird (also nicht das Baujahr ist somit ausschlaggebend, sondern der erste Import, oder Anmeldung oder was auch immer), braucht man diese Konformitätserklärung

Was ich aber trotzdem noch glaube:
Es geht letztlich einfach um eine Kopie dieser Erklärung, das steht ja lediglich die Type bzw Seriennummer drauf, nicht aber die Individuelle Nummer.
Ergo müßte es eine Kopie einer anderen für dieses Boot erstellten Konformitätserklärung tun.
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  #6  
Alt 30.07.2010, 13:13
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Erklärung

Hab schon mit dem Schifffahrtsamt gesprochen, geht alles klar. Manchmal ist Bürokratie wohl doch flexibel...

Thorsten
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  #7  
Alt 30.07.2010, 17:05
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[QUOTE=Berny;236025...


Das Boot muß vor einem bestimmten Termin im EU Raum in Verkehr gebracht worden sein, dann braucht man es nicht mehr.
Sobald das Boot nach einem bestimmten Datum im EU-Raum in Verkehr gebracht wird (also nicht das Baujahr ist somit ausschlaggebend, sondern der erste Import, oder Anmeldung oder was auch immer), braucht man diese Konformitätserklärung

Was ich aber trotzdem noch glaube:
Es geht letztlich einfach um eine Kopie dieser Erklärung, das steht ja lediglich die Type bzw Seriennummer drauf, nicht aber die Individuelle Nummer.
Ergo müßte es eine Kopie einer anderen für dieses Boot erstellten Konformitätserklärung tun.[/QUOTE]

Hallo Berny,
nur die EU-Konformitätserklärung wurde ab Fertigungsjahr1998 verbindlich für alle EU-Länder eingeführt und das mit einer Übergangszeit innerhalb der EU. Diese wird immer einzeln für jedes Boot mit der entsprechenden Fertigungsnummer erstellt. Aussteller dieser ist die Werft oder der Generall-Importeur in ein Land.
Bei ZODIAC BOMBARD ist das in Frankreich die Werft fürs Inland, und in D oder A der Importeur dieser Boote.
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