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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #46  
Alt 30.04.2019, 14:53
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saver_g2 saver_g2 ist offline
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Zitat:
Zitat von Marcokrems Beitrag anzeigen
Dirk ich habe noch nie ein Plotter gebraucht ich denke das ich nicht schlechter fahre wie du
Wenn ich manche Menschen beobachte wo den See haben frage ich mich wo sie den geschenkt bekommen haben
War auch nicht ganz ernst gemeint.

Nach dem Führerschein kann man auch nix - ich auch nicht.
Ich sage immer wir üben immer noch und meine das auch so - man braucht n Plan und dann muss man schauen. Zur Not halt nochmal von vorne.

Zitat:
Zitat von bkj5 Beitrag anzeigen
Könnte mir bitte einer von Euch eine gesetzliche Grundlage für seine Behauptungen zitieren?!

Ich wollte lediglich darauf hinweisen, dass am kroatischen Patent zwischenzeitlich draufsteht, dass es NUR IN DER ADRIA gilt!!
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Es gilt immer du musst eigentlich den in deinem Heimatland gültigen
Führerschein besitzen.
Für Donau zB Binnen
Ostee zB See
...

Sowas von Österreichern (nur als Beispiel) angeboten gehört eh verboten.
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30 Bruttoregistertonnen mit nem WE Kurs...
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mit besten Grüßen
Dirk
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  #47  
Alt 30.04.2019, 14:59
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Visus1.0 Visus1.0 ist offline
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Zitat:
Zitat von bkj5 Beitrag anzeigen
Könnte mir bitte einer von Euch eine gesetzliche Grundlage für seine Behauptungen zitieren?!

Ich wollte lediglich darauf hinweisen, dass am kroatischen Patent zwischenzeitlich draufsteht, dass es NUR IN DER ADRIA gilt!!

Ich suche mir seit Jahren einen Wolf betreffend internationaler Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Berechtigungen (Binnen wie See). Ich zumindest finde nichts! Wenn also auch nur einer zitieren könnte, wie er zur Aussage kommt, der SBFIBSSKIPPER gilt für Multieuropäer an allen Teichen des Solarsystems, dann müsste ich nicht alles glauben ...

Und Aussagen wie: "das kannst mir glauben, weil´s so ist" helfen keinem weiter. Es ist für Neulinge auch nicht wirklich interessant, wo ein Schein billiger oder teurer, schwieriger oder leichter zu haben ist, wenn er damit dann nichts anfangen kann. Nochmals Skipper B "neu" gilt füe ALLE nur mehr in der Adria (so stehts drauf). Wer kann also zitieren wo steht, welche Berechtigungen wo anerkannt werden. DAS hätte für Scheinwerber Informationswert!

Bernhard hilft dir das....da wurden Anfagen gestellt wegen Gültigkeit des kroatischen Patentes an Länder.

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Ich bin jetzt in einem Alter, in dem dir der Körper am nächsten Tag ganz leise ins Ohr flüstert: mach das nie, nie wieder.







Liebe Grüsse
Andreas
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  #48  
Alt 30.04.2019, 15:51
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Zitat:
Zitat von saver_g2 Beitrag anzeigen
Danke, ist aber mit einem Datum BEVOR die Kroaten auf den Schein gedruckt haben, dass ihr Patent nur in der Adria gilt.

Zitat:
Zitat von Visus1.0 Beitrag anzeigen
Den Link kannte ich schon, aber die Aussagen sind auch mit einem Datum BEVOR die Kroaten auf den Schein gedruckt haben, dass ihr Patent nur in der Adria gilt. Vielleicht sollte ich eine Anfrage hinschicken?
__________________
Grüße Bernhard

"Das Glas ist halb voll - und die andere Hälfte war vorzüglich!"
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  #49  
Alt 30.04.2019, 16:32
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ist der Sachverhalt zum Aufdruck " gilt nur in der Adria " belegbar.

Für Kroaten ist das ja der nationale Küstenschein, der durch die multilateralen Abkommen für Kroaten weltweit akzeptiert wird..

Ich habe noch kein HR Patent mit diesem Aufdruck gesehen..
__________________
Viele Grüße

Olli
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  #50  
Alt 30.04.2019, 16:50
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Bitte sehr!
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Grüße Bernhard

"Das Glas ist halb voll - und die andere Hälfte war vorzüglich!"
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  #51  
Alt 30.04.2019, 16:51
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Marcokrems Marcokrems ist offline
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Ich dachte zugar das es nur in hr gültig ist ein bekannter meinte in Italien bekomme ich damit kein Boot ins Wasser ?
__________________
Gruß Marco



Grüsse aus dem Freistaat
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  #52  
Alt 30.04.2019, 17:22
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sorry, bitte löschen
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  #53  
Alt 30.04.2019, 18:31
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Auszug aus den Unterlagen welche meine Tochter bekommen hat / sie macht den Skipper B an Pfingsten in Sibenik:

Gültigkeit und Anerkennung
Der Inhaber dieses Zertifikates besitzt die Erlaubnis bis 12 Meilen vor der Küste oder den Inseln im
adriatischen Meer
- Passagierschiffe bis 3 Meilen vor der Küste und den Inseln zu führen
- Fracht oder Fischerboote zu führen
- Sportboote (alle Typen) zu führen
- Yachten bis 30 GT zu führen
- Charter-Yachten bis 30 GT ohne professionelle Crew zu führen
- Es wird für jedes motorbetriebene Wasserfahrzeug ein gültiger Bootsführerschein benötigt.
Beschreibung
Mit dem kroatischen Küstenpatent dürfen sowohl Motoryachten, Segelyachten als auch Katamaran
gefahren werden. Einzige Einschränkung: Es dürfen 30 GT (Gross-Tonnage) nicht überschritten werden.
Eine kommerzielle Nutzung ist mit diesem Bootsführerschein bis 3 Meilen Entfernung von der Küste
bzw. den Inseln erlaubt.
Im Gegensatz zu den deutschen Scheinen ist im kroatischen Küstenpatent der Funkschein (UKWSprechfunk)
enthalten. Da für alle Charterschiffe über 7 Meter Länge Seefunk vorgeschrieben ist, wird
beim Chartern immer ein Funkschein verlangt.
Das Mindestalter für das kroatische Küstenpatent B beträgt 16 Jahre (Der Fahrer muss am Prüfungstag
16 Jahre alt sein). Allerdings ist das Patent für Fahrer unter 18 Jahren auf Boote bis max. 20 PS begrenzt.
Ab 18 Jahren gibt es keine Einschränkungen bezüglich der Motorleistung mehr.
Außer in den kroatischen Küstengewässern wird das kroatische Küstenpatent auch anerkannt:
Gemäß einem Abkommen der Mitglieder der International Maritime Organization (IMO) über die
gegenseitige Anerkennung von Bootsführerscheinen erkennen die Mittemeeranrainerstaaten Ihre
Bootsführerscheine untereinander an. Quelle: Website der UNECE, Unece Resolution No 40 und
ECE/TRANS/…


Grundlagen kroatisches Küstenpatent und wichtige Regelungen
Eine Anerkennung der Patenten is in verschiedenen Dokumenten geregelt: Abkommen IMO, UNECE
Resollution No. 40 , UNECE ECE/TRANS/… Ergänzung
Für Personen mit 1. Wohnsitz in Deutschland wird das kroatische Patent in deutschen Gewässern jedoch
nicht anerkannt. Ausnahme: Der Inhaber ist im Besitz eines ICCs (International Certificate of
Competence)

Der alte jugoslawische Bootsführerschein, welcher vor dem Krieg ausgestellt wurde, ist nach wie vor
gültig. Er kann in einen aktuellen kroatischen Führerschein umgeschrieben werden sofern er von einer
Behörde, die in den heute kroatischen Gebieten liegt, ausgestellt wurde. Außerdem muss entweder im
alten Bootsführerschein der Funkschein enthalten sein oder der Inhaber muss im Besitz eines gültigen
Funkscheins sein.
__________________
VG, Alex
------------------------


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Geändert von bolli_man (30.04.2019 um 18:39 Uhr)
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  #54  
Alt 30.04.2019, 19:14
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Zitat:
Zitat von bolli_man Beitrag anzeigen
Auszug aus den Unterlagen welche meine Tochter bekommen hat ...
UNECE Resollution No. 40 , ...[/I]
Danke für die Info!! Jetzt wird es wieder sachlich.

Hier die Guidelines zum Dokument:
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Und das meine ich! In den FAQ´s: alles kann und nichts muß! Regelungen sehen anders aus! Solche Dokumente findet man ja zu Hauf, aber was jetzt erlaubt ist oder auch verboten steht wieder nicht drin.
__________________
Grüße Bernhard

"Das Glas ist halb voll - und die andere Hälfte war vorzüglich!"
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  #55  
Alt 30.04.2019, 20:33
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Super danke Alex für die Info
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Gruß Marco



Grüsse aus dem Freistaat
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  #56  
Alt 05.09.2019, 19:21
Der_Ecki Der_Ecki ist offline
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Muss das alte Themma noch einmal aufgreifen,
Habe dieses Jahr den Skipper B in Kroatien gemacht, sollte nach Internetangaben für den ganzen Mittelmeerraum gelten.
Eine Mitschülerin hat gesagt, dass im Rahmen von EU Richtlinien der Schein nächstens auch in Ost- und Nordsee gelten soll ....
Ich weiß, dass es hier Kroatien-Insider gibt, vllt weiß ja jemand was.
Bitte keine Diskussion ob ein B-Skipper in der Lage ist, Boot zu fahren. Das will ich hier weder behaupten, noch dementieren. Ich habe das Bodenseeschifferpatent mit allen praktischen Übungen und Prüfungen und ein kleines RIB, das auf dem Bodensee fleißig bewegt wird.
Ich freue mich über sachdienliche Hinweise.

Liebe Grüße
Eckhard
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  #57  
Alt 05.09.2019, 20:23
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Robert29566 Robert29566 ist offline
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Zitat:
Zitat von Der_Ecki Beitrag anzeigen
Muss das alte Themma noch einmal aufgreifen,
Habe dieses Jahr den Skipper B in Kroatien gemacht, sollte nach Internetangaben für den ganzen Mittelmeerraum gelten.
Eine Mitschülerin hat gesagt, dass im Rahmen von EU Richtlinien der Schein nächstens auch in Ost- und Nordsee gelten soll ....
Ich weiß, dass es hier Kroatien-Insider gibt, vllt weiß ja jemand was.
Bitte keine Diskussion ob ein B-Skipper in der Lage ist, Boot zu fahren. Das will ich hier weder behaupten, noch dementieren. Ich habe das Bodenseeschifferpatent mit allen praktischen Übungen und Prüfungen und ein kleines RIB, das auf dem Bodensee fleißig bewegt wird.
Ich freue mich über sachdienliche Hinweise.

Liebe Grüße
Eckhard
Das Endlosthema:

so kenn ich es:Vorschriften & Gesetze in Deutschland:
ein deutscher Staatsbürger muss zum Führen einer Yacht unter deutscher Flagge
einen deutschen Bootsführerschein haben.
Beim Führen von Charterbooten halten sich die meisten Länder in Europa an diese Vorschrift.
Nur im Gastland kann ein deutscher Staatsbürger auch mit dem Führerschein des Gastlandes ein eigenes Boot führen oder eine Motoryacht oder Segelyacht chartern !
Folglich kann ein deutscher Staatsbürger mit eigenem Boot in Kroatien mit dem kroatischen Küstenpatent fahren und auch Motorboote, Motoryachten und segelyachten chartern.

ergänzend!: Gültigkeit des kroatischen Boat Skipper B für deutsche Staatsbürger

Die Anerkennung von Befähigungszeugnissen ist abhängig von den Gesetzen des Landes unter deren Flagge die Yacht segelt (registriert ist) und dem Hoheitsgewässer in dem die Yacht aufhältig ist.

Als deutscher Staatsbürger können Sie mit Boat Skipper B in Kroatien alle Yachten chartern.
Als deutscher Staatsbürger können Sie mit Boat Skipper B in Kroatien eigene Boote und Yachten unter deutscher Flagge führen.
Es gilt das Gesetz des Landes in dessen Hoheitsgewässser (12 Seemeilenzone) Sie sich befinden

Als deutscher Staatsbürger können Sie mit Boat Skipper B Yachten unter kroatischer Flagge auch in anderen Ländern (z.B. Italien, Montenegro, ...) im Hoheitsgewässer führen.
Es gilt das Gesetz des Landes, unter deren Flagge die Yacht segelt (registriert ist)

Als deutscher Staatsbürger können Sie mit Boat Skipper B Yachten unter der Flagge z.B. von Grossbrittanien, Malta, Liberia, u.s.w auch in anderen Ländern im Hoheitsgewässer führen.
Es gilt das Gesetz des Landes, unter deren Flagge die Yacht segelt (registriert ist)

Als deutscher Staatsbürger können Sie mit Boat Skipper B in anderen Ländern als in Kroatien nicht chartern soferne in diesen Ländern ein Bootsführerschein vorgeschrieben ist.
Länder OHNE Bootsführerscheinpflicht, es gilt das Gesetz des Landes in dessen Hoheitsgewässser
(12 Seemeilenzone) Sie sich befinden
Länder mit Bootsführerscheinpflicht anerkennen im Allgemeinen die Bestimmungen des Heimatlandes des Charterskippers.
Es gilt das Gesetz des Landes in dem Sie Staatsbürger sind, und das deutsche Gesetz besagt, dass Sie zum Führen einer Yacht unter deutscher Flagge ein deutschen Führerschein benötigen

Als deutscher Staatsbürger können Sie mit Boat Skipper B eigene Yachten unter deutscher Flagge NICHT im internationalen Gewässer oder im deutschen Hoheitsgewässer führen
Es gilt das Gesetz des Landes unter deren Flagge die Yacht segelt (registriert ist), und das deutsche Gesetz besagt, dass Sie zum Führen einer Yacht unter deutscher Flagge ein deutschen Führerschein benötigen


Alles klar....

lg Robert
__________________
RIBfahren die schönste Art, seine Gedanken wieder ins Lot zu bringen.
Boot nach refit fertiggestellt



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  #58  
Alt 06.09.2019, 00:13
Der_Ecki Der_Ecki ist offline
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Hallo Robert,
Danke für die schnelle und ausführliche Antwort, ich hab noch nicht alles kapiert, aber so wie ich es sehe, kann ich mein RIB, am Bodensee registriert, auch auf absehbare Zeit nicht an der Nordsee führen (letzter Satz) .... dann hatte ich eine Woche Spass in der "skola Kroatia" und 450 Euronen zum Fenster hinausgeworfen. Happens ..., werde wohl doch noch die Sportboot See Theorieprüfung machen ;-)

Liebe Grüße aus dem Schwabenland, wünsche Dir immer eine Handbreit Wasser unter dem Kiel ...

Eckhard
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  #59  
Alt 06.09.2019, 10:14
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saver_g2 saver_g2 ist offline
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Zitat:
Zitat von Der_Ecki Beitrag anzeigen
Hallo Robert,
Danke für die schnelle und ausführliche Antwort, ich hab noch nicht alles kapiert, aber so wie ich es sehe, kann ich mein RIB, am Bodensee registriert, auch auf absehbare Zeit nicht an der Nordsee führen (letzter Satz) .... dann hatte ich eine Woche Spass in der "skola Kroatia" und 450 Euronen zum Fenster hinausgeworfen. Happens ..., werde wohl doch noch die Sportboot See Theorieprüfung machen ;-)

Liebe Grüße aus dem Schwabenland, wünsche Dir immer eine Handbreit Wasser unter dem Kiel ...

Eckhard
Moin Eckhard,

der Führerschein hier hätte ja nicht mehr gekostet ?
Wenn dein Binnen oder Bodenseeschein älter ist wie ein Jahr fällt zur Theorie See auch die Praxis mit an.
Nur Theorie geht nur wenn innerhalb eines Jahres schon ein Führerschein mit Praxis gemacht wurde.

P.S: Wie man als Bürger eines Landes unabhängig von D, A, ... davon ausgehen kann daß ein anderes Land eine international gültige Lizenz (Führerschein etc) ausstellen kann erschliesst sich mit nicht.
Wenn man mal richtig nachdenkt sollte einem gleich klar sein, dass die gar nicht möglich sein kann - falls doch - dann wäre mir persönlich die Diskussion mit einer Versicherung im Falle eines Falles zu Heikel.
__________________
mit besten Grüßen
Dirk
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