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  #1  
Alt 30.09.2004, 13:19
Benutzerbild von Udo
Udo Udo ist offline
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" Blackbox " für 2 Takter ?

Hi,
mich würde mal interessieren ob es eine Blackbox gibt die man an einen 2 Takter Bootsmotor hängen kann ?

Ich meine diese Dinger mit denen einige Kids ihre Roller drosseln.

Damit regelt man ab einer gewissen Drehzahl den Motor ab.

Angenommen ich würde das Teil auf 3000 U/min einstellen,dann müsste mein Boot ( 30 Ps ) damit nicht mehr schneller als 20 Km/h laufen.
Somit bin ich von der Führerscheinpflicht in Holland befreit.

Ich wollte mir so eine Blackbox einbauen damit ich z.Z. in Holland ohne Führerschein fahren kann.

Führerschein folgt dann Anfang nächsten Jahres.

Gruß Udo
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  #2  
Alt 30.09.2004, 13:24
stebn stebn ist offline
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Hallo Udo

du als DEUTSCHER brauchst ab 5 PS im Käseland einen Führerschein.

Dafür darfst du ja auch im Käseland mit 5PS 35Km/h fahren ( wenn du es schaffen solltest ).. und brauchst dafür keinen Führerschein.

Stefan
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  #3  
Alt 30.09.2004, 13:29
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Hallo Stefan,

nein brauche ich nicht !!!!!

Und das ist sicher.

Ich darf in Holland auch als Deutscher jedes Boot fahren das unter 15 Meter ist und Bauartbedingt nicht schneller als 20 Km/h fährt.

Gruß Udo
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  #4  
Alt 30.09.2004, 13:31
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Hallo Stefan,

damit hast du natürlich recht.

Auf der anderen Seite bleibt aber immer die Frage wie die hölländische Entenpolizei das sieht. z.B. fahren die Kids in Holland alle ab 12 Jahren mit 5 PS und niemand meckert

@ Udo: das funzt nicht. Du brauchst mehr Drehzahl um ins Gleiten zu kommen und wenn das Boot gleitet bist du mit 3000 U/min schneller als 20 .

"Drosseln auf 20" kannst du über den Prop: Steigung und Durchmesser so wählen, das du bei max Drehzahl nicht über 20 kommst. Dann aber bitte trotzdem einen Drehzahlbegrenzer auf 5600 einstellen, damit der Motor nicht überdreht.
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  #5  
Alt 30.09.2004, 13:33
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Hi,
ne Stefan ist falsch , ohne Führerschein darfst du nicht schneller als 20km/h fahren.

Schau mal unter Um Links zu sehen, bitte registrieren da stehen unter Reise die jeweiligen Bestimmungen.

Gruß Udo
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  #6  
Alt 30.09.2004, 13:35
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Hi Olaf,

na klar an den Prob. hatte ich überhaupt nicht gedacht.

Das scheint ja die einfachste Lösung zu sein.

Gruß Udo
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  #7  
Alt 30.09.2004, 13:37
stebn stebn ist offline
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Hi!!

denkt auch mal daran was die Versicherung dazu sagt.... wenn etwas passieren sollte und du keinen Füherschein hast....

Ich weiss es!!! ... ZAHL MAL SCHÖN SELBER!!!!

Ich würde mich nicht darauf verlassen ob die Polizei in Holland etwas sagt oder nicht!!!


Ich habe noch etwas gefunden!!!


Die Regelung gilt für Hausboote, Segel- und Motoryachten, die gewerbliche Vercharterer vermieten. Der Kapitän erhält an der Charterbasis eine dreistündige theoretische und praktische Einweisung. Eine Charterbescheinigung ersetzt dann während des Urlaubs den amtlichen Führerschein.


Gruss Stefan
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  #8  
Alt 30.09.2004, 15:36
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Udo Udo ist offline
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Hier Stefan, extra noch mal für dich: :schlaumai


Niederlande
Führerschein: Führerscheinpflicht für Boote über 15 m Länge und für Boote, die bauartgemäß schneller als 20 km/h fahren können (sog. "schnelle Boote"). Es werden nur folgende deutsche Führerscheine akzeptiert: Der amtliche Sportbootführerschein Binnen, ausgestellt nach dem 1.4.1989. Er gilt nur auf den Binnengewässern. Der amtliche Sportbootführerschein See, ausgestellt nach dem 1.1.1974, oder das Sportschifferpatent für den Rhein (jetzt Sportpatent). Diese Scheine gelten auf allen niederländischen Gewässern. Waddenzee, Ijsselmeer, Markermeer und Randmeere sowie Ooster- und Westerschelde sind nach nieder-ländischem Recht Küstengewässer, die nur mit dem Sportbootführerschein See bzw. dem Sportpatent befahren werden dürfen!
Bootsdokument: alle deutschen Bootsdokumente werden anerkannt. "Schnelle Boote" müssen ein den deutschen Vorschriften entsprechendes Kennzeichen führen.
Bootshaftpflicht: vorgeschrieben für "schnelle Boote". Mindestdeckungssumme 1,25 Mio. Gulden.
Sonstiges: Besondere Ausrüstungsvorschriften für "Schnelle Boote" (siehe BOOTE-Extrabeilage 12/99 "Holland".

Gruß Udo
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  #9  
Alt 30.09.2004, 17:28
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Udo extra nur für dich!!! :schlaumai

Nur wenn du Charters geht es ohne in D. oder in H.!!

Es wurde hier auch schon oft genug darüber gesprochen!!!

Eigens Boot // heisst eigener Führerschein


Warum benötige ich einen Führerschein in Ländern, die einen
solchen nicht vorschreiben?

Weltweit gelten zwischenstaatliche Abkommen.
Vorteil : Ich brauche nicht alle erforderlichen Führerscheine jener Länder erwerben, in denen ich fahren möchte - sondern nur den an meinem Hauptwohnsitz gültigen.
Dieser ist dann automatisch auch in den anderen Ländern gültig. Diese internationale Regelung hat sich trotz weniger Ausnahmen weltweit bewährt. Sie gilt auch für die Länder, deren Bewohner (betrifft nur deren eigene Staatsbürger) keinen Schein brauchen.
Den "Internationalen Sportbootführerschein" gibt es nicht. Gemäß einer UN-Resolution wurden die amtlichen deutschen Führerscheinformulare ab 1.04.2000 durch eine zusätzliche Seite, das Internationale Zertifikat, ergänzt. In dieser weist der Inhaber seine Qualifikation international verständlich nach (Wortlaut in 4 Sprachen).



Und weshalb brauche ich im Ausland zum Fahren größerer
Hausboote oft keinen Führerschein?

- Hausboote sind in ihrer Maschinenleistung zumeist gedrosselt.
- Das Fahrtrevier ist durch den Chartervertrag festgelegt, d.h. begrenzt.
- Der Handlungsspielraum ist durch Vorgaben von Vercharterer und Versicherung
eingeschränkt.

Auch wenn er nicht überall gefordert wird, so ist der Sportbootführerschein doch unbedingt zu empfehlen.
Der Erwerb des SBF vermittelt alle notwendigen Kenntnisse , die Ihnen dann die erforderliche Sicherheit auf dem Wasser geben - und damit erst ungetrübte Freude am Wassersport ermöglichen.
Wenige Sätze des Eigners können keine Ausbildung ersetzen.


Für einen im Ausland erworbenen Schein - ist die Umschreibung möglich?

Im Ausland erworbene Fahrgenehmigungen / Bootsführerscheine gelten nur für das Land, für das der Schein gedacht und in dem die Prüfung abgelegt wurde - d.h. nur im entsprechenden Ausstellungsland. Die Umschreibung eines ausländischen in einen deutschen Sportbootführerschein ist grundsätzlich nicht möglich.
Im Schadensfall müssen deutsche Versicherungen ausländische Patente nicht anerkennen (wichtig: zuvor schriftliche Deckungszusage geben lassen!).

Davon zu unterscheiden sind anerkannte dt. Schulen im Ausland, bei denen ein deutscher Prüfungsausschuss nach den in Deutschland gültigen Richtlinien die Prüfung für unsere dt. Scheine abnimmt. Diese Lizenzen sind mit den in Deutschland abgelegten identisch. Der DSV führt eine Liste dieser anerkannten dt. Schulen im Ausland.


Es geht auch ohne Bootsführerschein
Seit dem 1.5.2000 dürfen Bootvermieter auf festgelegten Binnenwasserstraßen Deutschlands bestimmte Boote an Skipper vermieten, die nicht im Besitz eines Sportbootführerscheines sind.

Inzwischen hat der Gesetzgeber beschlossen die Charterscheinregelung ab dem 1.5.2004 neu zu fassen. Die "Binnenschifffahrts-Sportbootvermietungsverordnung" wurde entsprechend verändert. Jetzt dürfen Boote bis unter 15 m Länge, nicht schneller als 12 km/h und maximal 12 Personen an Bord, nach dem der Vermieter sich von den Fähigkeiten des Kunden überzeugt hat, überlassen werden. Der Vermieter ist berechtigt, die so genannte "Charterbescheinigung" auszustellen. Die Ausstellung setzt eine gründliche Einweisung voraus und gilt nur für den aktuellen Törn.

Diese Regelung gilt z.B. auf der Müritz-Elde-Wasserstraße oder der Müritz- Havel- Wasserstraße und im Saarland.
Es wurden auch neue Strecken in die Liste aufgenommen (z.B. die Lahn). In einigen Teilabschnitten sind Einschränkungen zu beachten, insbesondere das Fahrverbot auf größeren Seen (z.B. Müritz) bei Windstärken von 4 Bft und mehr.

Der Charterschein gibt den Wassersport-Neulingen die Möglichkeit, erst einmal zu testen, ob sie daran Gefallen finden. Wer längerfristig Spaß am Bootsfahren hat, sollte auf jeden Fall einen amtlichen Sportbootführeschein erwerben.





Warnung vor faulen Scheinen
In vielen Ländern Europas werden von dubiosen Firmen Scheine zum Kauf angeboten. Wie immer sich diese Scheine nennen: Sie sind das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt sind! So z.B. der neue "EU - Bootsführerschein" den man man mit der Unterschrift unter eine persönliche Erklärung "dass ich über eine 10-jährige Fahrpraxis mit Sportbooten über 45 Fuß Länge verfüge" für über 1200 Euro!! kaufen kann.

Für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland berechtigen ausschließlich die hier genannten amtlichen Führerscheine zum Führen eines Sportbootes. Dieser Grundsatz gilt auch im führerscheinpflichtigen europäischen Ausland.

Deutsche mit dauerhaftem Wohnsitz im führerscheinpflichtigen euröpäischen Ausland können Führerscheine des Landes erwerben, in dem sich ihr Wohnsitz befindet..Ob eine spätere Umschreibung in einen amtlichen deutschen Führerschein möglich ist, wird von den Wassersportverbänden geprüft.




Gruß Stefan
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