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Rib Alles über Schlauchboote mit festem Boden.

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  #16  
Alt 06.06.2018, 18:33
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oskj oskj ist offline
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oha stimmt ja - dachte immer die wollen,ist wohl weil meine Annahme wegen den Kuna .....aber schon spannend das dann die Gesetze doch in jedem EU-Land anders sind.
Egal-sorry mein fehlendes Wissen.( ist mir jetzt gerade was peinlich )
Gruss Oliver
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  #17  
Alt 06.06.2018, 18:44
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. ....Schengen sind sie nicht, deshalb nervt das an der Grenze. ...
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Ich bin jetzt in einem Alter, in dem dir der Körper am nächsten Tag ganz leise ins Ohr flüstert: mach das nie, nie wieder.







Liebe Grüsse
Andreas
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  #18  
Alt 06.06.2018, 19:15
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Das wäre übrigens das Valiant 520 welches ich angeschaut habe Um Links zu sehen, bitte registrieren
Ich will einfach nicht 20000. ausgeben für 2x im Jahr 2 Wochen nutzen.
Anders wäre es wenn ich die Fairline verkaufe aber die will ich schon noch was geniessen....
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  #19  
Alt 06.06.2018, 20:11
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was da wieder für Schlaumeier rechtlichen Schwachsinn verzapfen......
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  #20  
Alt 06.06.2018, 21:51
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kann ja nicht jeder amtlich ernannter oberschlaumeister sein...
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  #21  
Alt 07.06.2018, 01:38
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Berny, wie ist es wirklich, sag uns wie kroatische und slowenische Polizei exekutieren. Wär dankbar für weitere Infos, nicht nur von der Rechtsabteilung des Öamtcs. Die wissen auch nicht alles.
Es betrifft mich, den ich will mit einem Auto das 1000Kg ziehen kann, ein Boot ziehen, das mit Trailer ca. 1000 Kg hat aber der Trailer worauf das Boot geladen ist auf 1300kg zugelassen ist.

Genauso brennt noch die Frage, ob ich in Ungarn Kroatien und Slowenien mit einem Pickerl mit dem Auto fahren darf, das überschritten ist, ich aber noch im Überziehungsrahmen von innerhalb der drei Monate bin. Wird in Ungarn noch immer bestraft, oder gilt schon nationales Gesetz von Österreich?

Das ist gegen das Völkerrecht und widerspricht den internationalen kraftfahrrechtlichen Vereinbarungen
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Andreas
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  #22  
Alt 07.06.2018, 08:49
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Zitat von Visus1.0 Beitrag anzeigen
Berny, wie ist es wirklich, sag uns wie kroatische und slowenische Polizei exekutieren. Wär dankbar für weitere Infos, nicht nur von der Rechtsabteilung des Öamtcs. Die wissen auch nicht alles.
Es betrifft mich, den ich will mit einem Auto das 1000Kg ziehen kann, ein Boot ziehen, das mit Trailer ca. 1000 Kg hat aber der Trailer worauf das Boot geladen ist auf 1300kg zugelassen ist.

Genauso brennt noch die Frage, ob ich in Ungarn Kroatien und Slowenien mit einem Pickerl mit dem Auto fahren darf, das überschritten ist, ich aber noch im Überziehungsrahmen von innerhalb der drei Monate bin. Wird in Ungarn noch immer bestraft, oder gilt schon nationales Gesetz von Österreich?

Das ist gegen das Völkerrecht und widerspricht den internationalen kraftfahrrechtlichen Vereinbarungen

ersteres - kommt drauf an, ob Du einen B, BE, EzuB oder welchen Schein auch immer hast, da gibts leider unterschiedliche Regelungen, wer wann wieviel ziehen darf.

zweiteres - im ausland darf das pickerl nicht überzogen sein, in keinem ausland. das widerspricht überhaupt keinem anderen recht.

war das deutlich genug ?
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  #23  
Alt 07.06.2018, 09:31
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Noch eine Frage: In Italien bekomme ich ja um die 8000-10000.- schon gute Ribs.

Bekomme ich im Ebay einen Motor von Italien wieder los? Da unsere Ämter in der Schweiz ziemlich doof sind kann ich keinen Motor aus dem EU-Raum zulassen. Das Boot sollte gehen aber ich brauch einen Schweizer Motor. Die Generalimporteure der Motoren weigen sich für EU Motoren ein Abgaswartungsdokument auszustellen und so kann ich das Boot/ Motor nicht zulassen und somit auch nicht versichern.
Gruss Oliver
Den Motor bekommt man eigentlich gut los.

LG Andi
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  #24  
Alt 07.06.2018, 10:16
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Zitat:
Zitat von Visus1.0 Beitrag anzeigen
Berny, wie ist es wirklich, sag uns wie kroatische und slowenische Polizei exekutieren. Wär dankbar für weitere Infos, nicht nur von der Rechtsabteilung des Öamtcs. Die wissen auch nicht alles.
Es betrifft mich, den ich will mit einem Auto das 1000Kg ziehen kann, ein Boot ziehen, das mit Trailer ca. 1000 Kg hat aber der Trailer worauf das Boot geladen ist auf 1300kg zugelassen ist.

Genauso brennt noch die Frage, ob ich in Ungarn Kroatien und Slowenien mit einem Pickerl mit dem Auto fahren darf, das überschritten ist, ich aber noch im Überziehungsrahmen von innerhalb der drei Monate bin. Wird in Ungarn noch immer bestraft, oder gilt schon nationales Gesetz von Österreich?

Das ist gegen das Völkerrecht und widerspricht den internationalen kraftfahrrechtlichen Vereinbarungen
Da du ja offensichtlich alles weisst, warum sollte ich dich dann aufklären müssen?

Für die anderen: bevor ihr blind den Ausführungen von User Visus 1.0 glaubt, erkundigt euch lieber selber bei der Behörde, da seid ihr auf der sicheren Seite.

Sorry, aber das musste mal gesagt werden.
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  #25  
Alt 07.06.2018, 12:11
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Zitat von Berny Beitrag anzeigen
Da du ja offensichtlich alles weisst, warum sollte ich dich dann aufklären müssen?
Weil er dich freundlich gefragt hat!
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Gruß Peter

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  #26  
Alt 07.06.2018, 14:22
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zum Thema Völkerrecht usw:
viele verwechseln da was: wenn es zu Hause Erleichterungen oder Ausnahmen zu bestehenden Gesetzen gibt, heisst das nicht automatisch, dass das im Ausland auch so anerkannt wird.

und bilaterale Übereinkommen haben nichts mit der EU oder Schengen zu tun.

Und Visus würde das Verfahren beim EuGH verlieren.
Und es könnte sein, dass er sein Gespann auch in Österreich abstellen muss, es kommt tatsächlich auf die Kombination und Details an, nur so einfach wie geschildert ist es dann doch nicht.
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  #27  
Alt 07.06.2018, 16:47
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Die Öamtc Rechtsabteilung meint das ich in Österreich mit FS B z.B. wenn mein Auto 1000 ziehen kann, einen Trailer ziehen darf, der wirkliche 1000 kg mit Boot hat, obwohl der Trailer auf 1300 zugelassen ist. Wie siehst du das als Polizist?

Gibt es jetzt diesbezüglich kraftfahrrechtliche Vereinbarungen, den bei den Strafen gibt es diese ja schon, wie falschparken usw, wo man eine Strafe nach Hause geschickt bekommt, ist komisch das es aber bei den anderen Gesetzen nicht so ist, nur meine Meinung.
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  #28  
Alt 07.06.2018, 17:00
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Zitat:
Zitat von Visus1.0 Beitrag anzeigen
Die Öamtc Rechtsabteilung meint das ich in Österreich mit FS B z.B. wenn mein Auto 1000 ziehen kann, einen Trailer ziehen darf, der wirkliche 1000 kg mit Boot hat, obwohl der Trailer auf 1300 zugelassen ist. Wie siehst du das als Polizist?

Gibt es jetzt diesbezüglich kraftfahrrechtliche Vereinbarungen, den bei den Strafen gibt es diese ja schon, wie falschparken usw, wo man eine Strafe nach Hause geschickt bekommt, ist komisch das es aber bei den anderen Gesetzen nicht so ist, nur meine Meinung.

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  #29  
Alt 07.06.2018, 18:49
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Zitat:
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D A N K E Ferdi


Laut dem Link darf der Fabia von Barbara mein Boot ziehen in A wenn alles nicht mehr als 1000 Kg hat.
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  #30  
Alt 08.06.2018, 09:32
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auch hier steht einiges:
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wenn du genau liest (da steh übrigens auch nicht alles drinnen), erkennst du, dass deine Aussage nur in bestimmten Fällen zutrifft, aber nicht 1zu1 auf alle möglichen Fälle übertragen werden kann.
und genau da liegt das Problem so vieler "Empfehlungen" in Foren, es wird einfach nicht alles geschildert und erzeugt dadurch falsche Informationen.

darum meine Empfehlung, bei der zuständigen Behörde nachfragen ( übrigens ist das NICHT die Rechtsabteilung des ÖAMTC, auch wenn die sehr gut informiert sind ;-) )
ansonsten im RIS - KFG nachgucken
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