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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 13.01.2020, 05:23
Schlork Schlork ist offline
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Frage Alter 18 PS AB als 15 PS führerschweinfrei? Gutachten Leistungsmessung?

Bevor ihr antwortet:
1. ich mache die Scheine
2. darum geht es nicht
3. bitte beachtet die Fragestellung!

Also: ich kann recht günstig n kleines festes Boot mit nem alten 18PS Mercury bekommen.

Die Frage, was passiert, wenn die WSP die 18 aufm Deckel sieht, ist eigentlich klar. Die nehmen dann in Unwissenheit 18PS an, auch wenn es ein uralter Motor ist, bei dem noch Bruttoleistung angegeben wurde.

Mir gehts darum, mir irgendwie durch irgendein Schriftstück belegen lassen zu können, dass der Motor an der Schraube eben nur 15 PS statt die angegebenen 18 PS hat. 20% Verlustleistung wäre sicher nicht zu hochgegriffen.

Wie misst man das?
Wer misst das und stellt mir das entsprechende Gutachten aus?
Aufwand?
Kosten?
Wer hat sowas schonmal gemacht?


Vorteil für mich (oder auch andere) wäre: das Boot inkl. Motor ist wirklich sehr günstig. Und meine Lebensabschnittsgefährtin könnte das Teil ohne Schein auch mal durch die Gegend fahren.

BITTEbittebitte mit Sahne obendrauf: spart euch jetzt einfach mal die ganzen Antworten wie "macht die Scheine", "was wird die Versicherung sagen im Fall eines Falles", "ihr anarchistischen Monster" usw. usf., DANKE!
Bitte einfach NUR mal was fundiertes zu dem Thema "18 PS legal als 15 PSer fahren"

Also: WER macht WO für WIEVIEL und WIE eine Leistungsmessung?
Hab irgendwo hier im Forum mal was gelesen, man würde einen bestimmten Propeller benötigen, mit dem dann im Stand die Leistung gemessen würde, dieser aber genau für das Modell des Motors sein müsse

Ich bräuchte nichtmal ein Gutachten. Wenn ich durch eine Messung WEISS, dass der Motor an der Schraube 15PS oder weniger hat, ist ja alles gut. Egal ob da ne 18 auf der Haube steht.

Danke!

Geändert von Schlork (13.01.2020 um 05:37 Uhr)
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  #2  
Alt 13.01.2020, 07:48
ulf_l ulf_l ist offline
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Hallo

Ich meine für die 5PS Motoren gab es mal eine Liste , in der man sehen konnte, welche Motoren genau in die damals führerscheinfreie Kategorie gefallen sind. Leider finde ich die nicht mehr. Aber evtl. gib es sowas auch für die 15PS Grenze.

Hab die Liste doch noch gefunden, listet aber, wie gesagt, nur die 5PSer auf.

Gruß Ulf
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  #3  
Alt 13.01.2020, 08:52
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Alpsee Alpsee ist offline
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Laut Internetseite haben die einen Leistungsprüfstand für Aussenborder.
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  #4  
Alt 13.01.2020, 18:28
Atlas Atlas ist offline
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Der Aufwand lohnt sich nicht weil Werkstätten keine leistungsorientierte Dokumente beglaubigen dürfen. Da braucht es einen Prüfer wie TüV, Dekra oder dergleichen .Leistungsmessen,- vielleicht auch Geräuschemission oder sogar noch Abgasverhalten-so wie die Gesetze die damals herrschten als der Motor verkauft wurde.Die Prüfung, die Arbeitszeit des Prüfers und das Ausstellen der Dokumente,wo willst du eine Grenze ziehen? Vollabnahmen können von 500-in die 1000ende gehen.

Am besten am Wasserwirtschaftsamt des Heimatortes anrufen und einen Techniker/Prüfer verlangen-alles andere sind Spekulationen .

Die billigste Lösung: kauf eine passende Haube mit der Zahl 15. Hauben wenn zufällig vorhanden zahlst du auch ab 50€.
__________________
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Gruß Mathias
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  #5  
Alt 14.01.2020, 12:04
Schlork Schlork ist offline
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Zitat:
Zitat von ulf_l Beitrag anzeigen
Hallo

Ich meine für die 5PS Motoren gab es mal eine Liste , in der man sehen konnte, welche Motoren genau in die damals führerscheinfreie Kategorie gefallen sind. Leider finde ich die nicht mehr. Aber evtl. gib es sowas auch für die 15PS Grenze.

Hab die Liste doch noch gefunden, listet aber, wie gesagt, nur die 5PSer auf.

Gruß Ulf
Ja, das hab ich auch schon gelesen, dass die WSP sowas früher dabei hatte, da bspw. einige 6PS-Motoren eigtl. weniger hatten bzw. durch anderes Messverfahren.
Gibts aber wohl für die 18PSer leider leider nicht. Das wäre natürlich ein Traum und würde die Sache deutlich vereinfachen.


Zitat:
Zitat von Alpsee Beitrag anzeigen
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Laut Internetseite haben die einen Leistungsprüfstand für Aussenborder.
Ich frag die mal.


Zitat:
Zitat von Atlas Beitrag anzeigen
Der Aufwand lohnt sich nicht weil Werkstätten keine leistungsorientierte Dokumente beglaubigen dürfen. Da braucht es einen Prüfer wie TüV, Dekra oder dergleichen .Leistungsmessen,- vielleicht auch Geräuschemission oder sogar noch Abgasverhalten-so wie die Gesetze die damals herrschten als der Motor verkauft wurde.Die Prüfung, die Arbeitszeit des Prüfers und das Ausstellen der Dokumente,wo willst du eine Grenze ziehen? Vollabnahmen können von 500-in die 1000ende gehen.

Am besten am Wasserwirtschaftsamt des Heimatortes anrufen und einen Techniker/Prüfer verlangen-alles andere sind Spekulationen .

Die billigste Lösung: kauf eine passende Haube mit der Zahl 15. Hauben wenn zufällig vorhanden zahlst du auch ab 50€.
Ja, natürlich, kann die Haube auch neu Lacken und ne 15 draufkleben.
Wenn aber doch mal was Gravierendes passiert (klopf auf Holz) und das Teil beim dann anstehenden Meßverfahren durch hochoffizielle Stellen wider Erwarten 15,00001 PS hat- was dann?
Oder die Kollegen der WSP auf das Schildchen gucken und da ne 18 steht, und nicht diskussionsbereit sind?
Dann bin ich schwer gekniffen

Wenn ich aber den Motor im Vorfeld leistungsmäßig testen lasse und der hat bspw. 13PS weil alte Möhre oder eben 14PS an der Welle, ist doch alles tacko. Dann brauch ich da auch nix umlackieren und kann ganz entspannt die höchstoffizielle Leistungsprüfung des Motors abwarten, die durch nen unentspannten WSPler anberaumt würde.

Hm. Ich schick mal ein paar Mails durch die Gegend. Denn interessant wärs doch wirklich, wie das bei den 18PSern nun wirklich aussieht. Wenn die (bspw. amerikanischen) Motoren durch die Bank alle durch unterschiedlich Meßverfahren sowieso schonmal weniger PS an der Welle haben, und dann noch etwas älter und gebraucht....naja, schaumama ;)

Danke
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  #6  
Alt 15.01.2020, 11:12
GordonW GordonW ist offline
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Also was anderes drsufschreiben bzw. andere Haube wäre ich sehr vorsichtig...
Wenn alles gut ist, ist eh alles gut, aber wenn nicht,
könnte es dein Handeln im „guten Glauben“ „zerstören“...
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  #7  
Alt 15.01.2020, 11:46
Coolpix Coolpix ist offline
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Es gab ein paar Besitzer , die ihren 18 PS Evinrude einfach als 15 PSler angegeben/ angemeldet haben. ( damals wurde die Leistung nicht an der Welle gemessen )

Die WaPo wird den Motor nicht weiter kontrollieren/ herausfinden wieviel PS der Motor hat. In einem anderen Forum wurde über eine Übermotorisierung diskutiert; solange bis ich ein paar Behörden in verschiedenen Bundesländern anrief. Warum verschiedene Bundesländer? - da ich nach den ersten Antworten ratlos war. Ich benötigte Fakten und keine Laienmeinungen.
Ergebnis: Die Wapo hat keinen Zugriff auf Motor-u. Bootsdaten, für Boote gibt es keinen TÜV, man wird nach keiner CE- Plakette suchen, ..... . Erst bei einem Unfall mit größeren Schaden( wenn etwas komisch erscheint )/ Personenschaden bestellt die WaPo einen Gutachter ein.

Ich konnte nicht glauben, was ich da hörte. Es ist und bleibt für mich ein Rätsel.

Du wirst Dein Boot versichern wollen. Da musst die Übermotorisierung angeben und eine schriftl. Bestätigung der Versicherung erhalten, dass diese die Übermotorisierung versichert. Ansonsten kann es für Dich sehr sehr teuer werden.
.
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Danke !
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  #8  
Alt 15.01.2020, 12:11
GordonW GordonW ist offline
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Generell ist das ganze Thema Haftung und staatliche Vorgaben anders als beim Auto.
Beispielsweise, meines Wissens und Achtung, dies ist keine Rechtsberatung!,
wenn die Schrauben an deinen Felgen abgehen oder die Bremse nicht funzt nach nem Werkstattbesuch, dann ist die Werkstatt dran.
Bei Booten ist eigentlich immer erstmal der Skipper verantwortlich.
Auch deswegen Empfehlung Versicherung und nicht nachlässig sein mit
Der Sicherheit.

Viele Grüße
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  #9  
Alt 15.01.2020, 12:15
GordonW GordonW ist offline
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Vieles wird wirklich nur im Extremfall am Ende vor Gericht geklärt...
Habe ich auch so gehört. Aber deswegen gilt ganz besonders:
Totaler Laienskipper plus sorgloser Umgang mit Sicherheit und Material
schlimmstenfalls noch ohne Versicherung-> Ultragefährlich.
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  #10  
Alt 15.01.2020, 15:38
Schlork Schlork ist offline
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Zitat:
Zitat von GordonW Beitrag anzeigen
Vieles wird wirklich nur im Extremfall am Ende vor Gericht geklärt...
Habe ich auch so gehört. Aber deswegen gilt ganz besonders:
Totaler Laienskipper plus sorgloser Umgang mit Sicherheit und Material
schlimmstenfalls noch ohne Versicherung-> Ultragefährlich.
Den Laienskipper hab ich jetzt mal überhört

Zitat:
Zitat von GordonW Beitrag anzeigen
Also was anderes drsufschreiben bzw. andere Haube wäre ich sehr vorsichtig...
Wenn alles gut ist, ist eh alles gut, aber wenn nicht,
könnte es dein Handeln im „guten Glauben“ „zerstören“...
Sag ich doch. Man sollte schon sicher sein. Darum dieser Thread. Würd hier wirklich gern mal Rechtssicherheit herstellen. Kann doch nicht sein, dass das so schwer ist, eine vernünftige Aussage zu bekommen.

Ich habe gestern mal spaßeshalber angefangen, bei den hochoffiziellsten Stellen nachzuhaken, Bundesämter usw., bin gespannt ob und was dabei rumkommt.
Wahrscheinlich will sich den Schuh aber keiner anziehen.

Interessant wäre allerdings eine wirklich kompetente+fundierte Aussage zur Frage, ob ich einen 18PS-Motor, der DEFINITIV weniger als 15PS an der Welle leistet, auch so ABNEHMEN LASSEN MUSS. Oder ob ich den dann einfach so fahren darf, weil bis 15PS führerscheinfrei.
Nach meinem Verständnis würde das ausreichen. Aber was weiß ich schon.

Wahrscheinlich krieg ich ein paar Mails mit irgendnem schwammigen Rechtsgeschwafel zurück und bin so blöd wie vorher.

Und ja, dass bspw. die Haftpflicht beim Boot keine PFLICHTversicherung ist, find auch ich sehr bemerkenswert.

Zitat:
Zitat von Coolpix Beitrag anzeigen
Du wirst Dein Boot versichern wollen. Da musst die Übermotorisierung angeben und eine schriftl. Bestätigung der Versicherung erhalten, dass diese die Übermotorisierung versichert. Ansonsten kann es für Dich sehr sehr teuer werden.
.
Wenn du gar nicht übermotorisiert bist, ist das m.E. hinfällig. Also bis 15PS kanns über bspw. die normale Haftpflichtversicherung laufen. Wenn der 18PS nun weniger als 15PS hat, sollte das so passen. Gleiches Spiel wie "führerscheinfrei oder nicht". Ist aber nur meine Meinung.
Und: man sollte SICHER sein, dass das Motörchen auch nicht n halbes PS zu viel hat.

Geändert von Schlork (15.01.2020 um 15:50 Uhr)
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  #11  
Alt 15.01.2020, 15:49
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hilgoli hilgoli ist offline
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was der Motor konkret an der Welle leistet ist für die FS Regel uninteressant.
Es ist nur die Herstellerangabe nach DIN Norm auf dem Typenschild bzw Datenblatt entscheidend.

Hat der Motor ein Typenschild in dem eine Angabe zur Leistung in KW steht ?
Bei weniger als 11KW FS frei , bei mehr als 11 KW FS pflichtig

Auf die Haube kannst du malen was du willst; das interessiert die Rennleitung in keiner Weise...
__________________
Viele Grüße

Olli
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  #12  
Alt 15.01.2020, 15:53
Schlork Schlork ist offline
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Zitat:
Zitat von hilgoli Beitrag anzeigen
was der Motor konkret an der Welle leistet ist für die FS Regel uninteressant.
Es ist nur die Herstellerangabe nach DIN Norm auf dem Typenschild bzw Datenblatt entscheidend.

Hat der Motor ein Typenschild in dem eine Angabe zur Leistung in KW steht ?
Bei weniger als 11KW FS frei , bei mehr als 11 KW FS pflichtig

Auf die Haube kannst du malen was du willst; das interessiert die Rennleitung in keiner Weise...
Und wenn es kein Typenschild gibt, wo eine Leistung NACH DIN NORM draufsteht?
Sondern eben ein amerikanischer Motor, wo ggf. BRUTTO-SAE-PS angegeben werden?
Welches Datenblatt?

Das ist doch die große Frage. SAE vs. DIN.

Geändert von Schlork (15.01.2020 um 16:14 Uhr)
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  #13  
Alt 15.01.2020, 17:55
GordonW GordonW ist offline
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Hey Schlork, auf keinen Fall warst du mit Laienskipper gemeint-
du kümmerst dich ja außerdem.
Ich wollte nur sehr überspitzt klarstellen, dass wenn man beim Thema
Boot alles „treiben“ lässt und sich um nix kümmert, die Haftung aus meiner Sicht
viel brutaler sein kann, als beim Auto.

Viele Grüße
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  #14  
Alt 15.01.2020, 18:01
Schlork Schlork ist offline
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Zitat:
Zitat von GordonW Beitrag anzeigen
Hey Schlork, auf keinen Fall warst du mit Laienskipper gemeint-
du kümmerst dich ja außerdem.
Ich wollte nur sehr überspitzt klarstellen, dass wenn man beim Thema
Boot alles „treiben“ lässt und sich um nix kümmert, die Haftung aus meiner Sicht
viel brutaler sein kann, als beim Auto.

Viele Grüße
Alles gut, so hab ichs auch aufgefasst

Andererseits bin ich ja tatsächlich n Laie, von daher...
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