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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 27.02.2018, 11:20
Benutzerbild von bkj5
bkj5 bkj5 ist offline
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Wasserstraßenzulassung Österreich 6 PS

Ich habe mir für mein 4 Meter-Semperit einen Aussenborder mit 4,4 kW/ 6 PS gekauft.

Jetzt entbrennt gerade eine Diskussion ob der Motor für die Wasserstraße zulassbar ist oder nur für stehende Gewässer.

1) Das Gesetz schreibt immer von "über 4,4 kW/6 PS" oder "unter 4,4 kw/6 PS" - aber nie von "genau bei ..." Mit genau 4,4 kW/ 6 PS gehört man sichtlich weder da noch dort hin, oder bei Übetretungen eben doch zu beidem
2) 4,4 kw sind nicht 6 PS

Die Behörde hätte jetzt einmal gemeint, ich solle ein Dokument beibringen, welches eine Leistung von 4,41 kW bescheinigt ... (Ich denke mir einmal nichts). Hätte mein Motor 6 PS, dann sind das die geforderten 4,41 kW. Hat er 4,4 kw, dann sind das nur 5,98 PS

Hat vielleicht irgend jemand hier ein Boot, oder kennt wer wen der einen kennt der ein Boot hat, das in Österreich mit 4,4 kW/ 6 PS uneingeschränkt für die Donau zugelassen wurde. Ein Präzendenzfall wäre mir in der Argumentation sicher hilfreich.
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Grüße Bernhard

"Das Glas ist halb voll - und die andere Hälfte war vorzüglich!"
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  #2  
Alt 27.02.2018, 13:01
goeberl
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Mit dem eigentlichen Problem kann ich dir nicht helfen, aber vielleicht hilft dir folgende Begebenheit weiter...
Hab vor Jahren mal ein Glastron mit einem 65ps Mercury gehabt. Motor war eine ziemliche Leiche ( Baujahr 1968). Hab dann durch Zufall einen baugleichen Motor günstig bekommen und wollte tauschen und das ganze natürlich auch in den Papieren eintragen.
Also zur allseits bekannten Frau Weber gegangen. In den alten Papieren standen 65 PS bzw. 47,81kW. Einfach so die Daten übernehmen und nur die Motornummer ändern geht natürlich nicht, muss schon alles ganz korrekt gemacht werden.
Nachdem beim neuen Motor im Kaufvertrag nur 65ps und nix von den kW stand, musste natürlich von Amtswegen umgerechnet werden. Mittels einer Tabelle, die aber nur auf eine Nachkommastelle gerechnet war. Folglich hatte der baugleiche Motor jetzt nur 47,8kW. Schwächerer oder gleichstarker Motor Gent problemlos, aber bei einem stärkeren hätte ich eine komplette Neuzulassung inkl. Überprüfung machen müssen. Wobei "stärker" auch zum Tragen gekommen wäre, wenn in den alten Papieren auf eine Nachkommastelle gerundet worden wäre und Frau Webers Tabelle jetzt zwei Dezimalstellen gehabt hätte.
Also ich würde bei dem neuen Motor in allen Kaufverträgen darauf achten, dass nur 6ps stehen, dann sind die offiziellen kW eh über 4,4.

LG Martin
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  #3  
Alt 27.02.2018, 13:20
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Zephyr-Zodiac-Zar
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Super, gibts da mehr Geschichten mit der Frau Weber??? die ist auch so ein Unikat, oder?
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gruss aus monaco di bavarese
Theo
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  #4  
Alt 27.02.2018, 14:03
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Na ja - ich werde berichten wie es weitergeht. Momentan klemmt es an der zweiten Nachkommastelle, aber ich warte einmal das Gutachten des Sachverständigen ab. Der muss zu dem Problem ja auch eine Meinung haben. Ich habe bis dato alles bekommen was ich wollte, es waren aber immer Argumente meinerseits nötig. Vielleicht finde ich ja einen Präzedenzfall, vielleicht werde aber auch ich einer. In der Wasserstraßenverkehrsordnung steht nur etwas von mehr als 4,4 kW in den Schleusenbereichen. Für die Wasserstraße selbst steht nichts. Dann gibt es noch eine Info der WKO von "weniger als 4,4 kW nur in den Staubereichen". Bin schon gespannt.
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Grüße Bernhard

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  #5  
Alt 27.02.2018, 16:22
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Will auch ein Schlauchi anmelden mit meinem 6PS Selva... bin gespannt auf deine Erfahrungen.
Danke für den Bericht.

Bei Fr. Weber wird man manchmal zum Knecht. Sie ist sehr genau. Man wird zum Weberknecht.
Doch wenn sie dich mag, bekommt man viel...
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Ich bin jetzt in einem Alter, in dem dir der Körper am nächsten Tag ganz leise ins Ohr flüstert: mach das nie, nie wieder.







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Andreas
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  #6  
Alt 27.02.2018, 23:21
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Andreas, was willst denn für Schlauchi zulassen? Dein Dinky was du in HR immer dabei hast? Hast das nicht zugelassen, falls nicht warum noch nicht?
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Gruß Peter

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  #7  
Alt 28.02.2018, 00:38
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Ja das hab ich noch nicht zugelassen, weil man in HR ja bis 2.50 Meter und unter 6.8 PS keine Anmeldung braucht. Ich überleg mit ein leichteres Schlauchi zu kaufen, und damit könnt ich auch auf der Donau fahren.

Um Links zu sehen, bitte registrieren

Nur 16.9 Kg das 290er, das schmeiss ich in den Laderaum meines Bootes und hab dann immer ein Rettungsboot mit. Der 6Ps ist ja auch im Laderaum.
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  #8  
Alt 28.02.2018, 09:55
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Hellwig Bootler
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Aha, aber 2,90m ist das net bissl klein? Na gut meins hat 3,10m, aber trotzdem.
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Gruß Peter

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  #9  
Alt 28.02.2018, 12:37
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gelöscht
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  #10  
Alt 27.03.2018, 12:11
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So hab ja das gleiche Problem.

Bei meinem Motor steht 4.39 KW/6PS aber bei der original CE steht 4.6Kw/6.26 PS werde nur die CE hinschicken denk ich.
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  #11  
Alt 27.03.2018, 12:39
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Wenn Du bis morgen warten kannst, wissen wir mehr. Aus meiner Sicht muss die Leistung bei Motorbooten egal sein. In der Wasserstraßen-Verkehrsordnung steht nur etwas von mehr als 4,4 kW Segelfahrzeugen!
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  #12  
Alt 28.03.2018, 14:06
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So, die Zulassung ist erledigt. Im Zuge der Vorführung hat mir der Sachverständige von selbst mitgeteilt, er gesteht dem Motor 4,41 kW zu, damit bekomme ich die gesamte Wasserstraße. Für mich ist das also erledigt.

Ich habe aber für die anderen, welche entweder genau 4,4 oder weniger kW Motorleistung haben gefragt, worauf sich die Notwendigkeit für mehr als 4,4 kW denn nun stützt und dass eine solche Forderung in Oberösterreich nicht besteht ( siehe Um Links zu sehen, bitte registrieren Beitrag #16). Der Sachverständige konnte mir das ad hoc nicht beantworten. Wir haben die Wasserstraßen-Verkehrsordnung mit ihrer Forderung an Segelfahrzeuge und deren Mindestleistung von mehr als 4,4 kW, ansonste Fahrverbot in Schleusenbereichen diskutiert usw., aber drauf gekommen sind wir vor Ort nicht. Er hat mir aber versprochen sich diesbezüglich schlau zu machen. War wirklich ein super Gespräch!! Ich habe auch erwähnt, dass es in der Comunity diesbezüglich Diskussionen gibt.

Quintessenz: mit 6 PS die Donau zu bekommen geht auch in Wien, weniger als 6 PS weiß ich (noch) nicht. Betreffend 4,4 kW und ob 6 PS jetzt mehr oder weniger als 4,4 kW sind schreibe ich jetzt ganz bewusst nichts. Diese Aussage fehlt eben noch!
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Grüße Bernhard

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  #13  
Alt 28.03.2018, 14:26
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Somit ist man auf die Willkür des Sachverständigen angewiesen.....


Schau mal, was mach ich in meinem Fall???


Auf dem Motor mit der selben Motornummer steht was anderes als auf meiner CE die auch mit der selben Motornummer angegeben ist????



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  #14  
Alt 28.03.2018, 14:51
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Zitat von Visus1.0 Beitrag anzeigen
Somit ist man auf die Willkür des Sachverständigen angewiesen.....
Manche nennen es Willkür, manche Kooperation (soferne es Ermessensspielraum überhaupt gibt). Ich kann Dir aus meiner Praxis als SV sagen, dass keiner ein Interesse hat einen Bescheidwerber zu sekkieren! Warum auch? Wir bekommen keinen Cent für abschlägige Antworten! So auch der Wiener SV für die Bootsüberprüfung. Echt super Typ der an Lösungen interessiert ist! Wie ich oben geschrieben habe, wird er einmal nachsehen, ob es überhaupt zu Recht eine Forderung nach mehr als 4,4 kW für die Donau gibt. Vielleicht ist das so etwas wie das Zweitaktverbot am Donaukanal. Gibt es auch schon lange nicht mehr, hat sich nur nicht überall hin durchgesprochen. Dann gäbe es kein Problem mehr für Dich. Ich habe ja keine Ahnung, wieviel Boote in Wien mit 4,4 kW oder weniger zugelassen sind - vielleicht hat die Behörde da etwas übersehen. Wir sind alle nur Menschen!

Zu Deinem Problem: Du kannst natürlich die Daten der CE angeben. Donau ist dann o.k, mit führerscheinfrei hat sichs dann aber sicher. Oder Du versuchst es mit dem 4,39 kW vom Motor. Da geht etwas mit führerscheinfrei und Du kannst das mit der Fließstrecke vor Ort mit ihm ausdiskutieren. Staubereich bekommst Du ja jedenfalls. Eventuell wartest Du auch noch etwas. Ich sollte nächste oder übernächste Woche die Papiere abholen können. Da kann ich um den Stand der Dinge ja einmal vor Ort nachfragen.
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  #15  
Alt 28.03.2018, 15:09
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Danke Bernhard, werde deinen Rat befolgen, ist eine gute Idee, noch zu warten. Den wenn ich eine Donauzulassung für 4.39 KW bekomme, wäre die Bootskombi gleich mehr Wert, wegen der Führerscheinfreiheit.....auf allen Ö Gewässern.


Wird auch interessant, welcher Wert auf deiner Zulassung steht.

Bezüglich sekkieren, meinem Freund, der starker Raucher ist, hat der Sachverständige in die steirische Zulassung des 4,20 Meterschlauchbootes ein Rauchverboot an Bord eingetragen.

Das ist jetzt kein Witz, hab die Zulassung selbst gesehen.
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Andreas

Geändert von Visus1.0 (28.03.2018 um 15:24 Uhr)
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