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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst.

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  #1  
Alt 23.02.2017, 15:22
Benutzerbild von Schebi
Schebi Schebi ist offline
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HR-Küstenpatent international gültig?!

Hallo Gemeinde!

Meines Wissens nach ist das kroatische Küstenpatent B auch nur in kroatischen Gewässern gültig. Also rüber nach Italien ist nicht.
Jetzt bin ich zufällig über eine Seite gestolpert.

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Dort wird das Patent B als international gültig beworben, nicht allerdings die integrierte Funkbewilligung!

Hat sich seit dem EU-Beitritt Kroatiens da was geändert?
Oder ist das schlicht Blödsinn!

Hier steht das selbe:
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MfG
Schebi
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  #2  
Alt 23.02.2017, 15:28
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dori dori ist offline
Zephyr-Zodiac-Zar
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Da du die österr. Staatsbürgerschaft hast und Österreich kein Meer, kannst beruhigt mit dem Patent in I fahren, hab ich auch schon gemacht und bin etliche male in Sardinien kontroliiert worden. 'am Gardasee würd ich aufpassen....
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gruss aus monaco di bavarese
Theo
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  #3  
Alt 23.02.2017, 15:33
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Schebi Schebi ist offline
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Gardasee ist egal, das hab ich alles!

Ich habe die Binnenpatente international bis 10m.
Aber habe nur das Küstenpatent B, welches meines Wissens nur in HR gültig war.
Wollte dann gleich den FB2 machen, bin aber noch nicht dazu gekommen!

Mich würde das schriftliche Abkommen mit der Anerkennung des Patents interessieren.
Wenn ich in Italien konrolliert werde, und es passt ihm nicht, dann hilft es wenig wenn es da auf der Homepage so steht!
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MfG
Schebi
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  #4  
Alt 23.02.2017, 15:50
Keine Ahnung Keine Ahnung ist offline
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Vielleicht hilft das auch weiter: Um Links zu sehen, bitte registrieren
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  #5  
Alt 23.02.2017, 15:50
Benutzerbild von thball
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Hallo Schebi,

diese Diskussion dürfte so alt wie das Forum sein...

Im Regefall lauten die Vorschriften meistens so: man braucht das Patent des jeweiligen Landes (also Italiener italienische Patente) oder ein vergleichbares Dokument aus seinem Heimatland (wobei hier i.d.R. dauerhafter Wohnsitz gemeint sein dürfte). Zum HR Patent gab es dann immer wieder Infos, dass es wohl in manchen anderen Staaten anerkannt wird. Das mag ich nicht zu beurteilen, denn hier stellt sich die Frage mehr nach einem Verwaltungsakt, weniger nach gesetzlicher Allgemeinbestimmung.

Für Euch Österreicher ist das leider ein Dilemma, den so eine Art Sportbootführerschein wie bei uns gibt wohl aktuell nicht.
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Viele Grüße vom Bodensee
Tom


Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee)
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  #6  
Alt 23.02.2017, 16:06
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Schebi Schebi ist offline
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Zitat:
Zitat von Keine Ahnung Beitrag anzeigen
Vielleicht hilft das auch weiter: Um Links zu sehen, bitte registrieren
Genau so etwas meinte ich! Wo ist aber der rechtliche Beweis dass es so ist!
Das ist auch nur ein Bericht eines Clubs!

@Tom:
In Ö gibt's diese internationalen Scheine nach Fahrtenbereich eingeteilt!
FB1, FB2, FB3, FB4
Wobei FB1 Watt oder Tagesfahrten bis 3sm sind. Kann keiner brauchen!
FB2 wäre die 20sm Grenze, was aber hier zu Lande mit dem Segelschein gleichgesetzt wird, und dadurch auch bei den Kursen der Segelschein gemacht wird. Also 500sm Praxisnachweis usw.....!
Das ist schon ein Aufwand den ich sicher machen werde, aber nicht mehr heuer!
Mich hätte nur interessiert ob ich jetzt aktuell mit meinem Boot von HR nach I fahren kann!
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MfG
Schebi
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  #7  
Alt 23.02.2017, 16:12
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Schebi Schebi ist offline
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Gibt es für die Anerkennung auch eine Art Resolution wie die für die Zulassungen (UNECE-Resolution Nr.13)?!
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Schebi
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  #8  
Alt 23.02.2017, 16:30
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DieterM DieterM ist offline
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Hmmm ... frage dochmal bei einem Italien. Konsulat nach, die sollten doch Bescheid geben können.

Mir ist nur bekannt, das die Italiener in Ihren Vereinen einen sehr konzentrierte Ausbildung für ihr Seepatent betreiben, kein Vergleich mit den kroatischen Wochenendkursen einschl. dem Funkpatent.

Da du in HR auch noch ausklarieren darfst (!) wenn Du über die ADRIA rüber willst, und dazu dann das Einklarieren in Italien doch wichtig wird, würde ich empfehlen nur mit einem in Italien gültigen Bootsführerschein anzulanden, sonst könnte Dein Boot an die Leine gelegt werden können. Bitte auch an die Landesflagge als Gastlandflagge und an die Q-Flagge gelb denken für die Einklarierung.
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  #9  
Alt 23.02.2017, 17:31
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Schebi Schebi ist offline
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Bitte nicht das heikle Thema Flaggenführung anschneiden!

Jetzt kommen wir gleich wieder zur Frage, wo wird sie gesetzt!
SB unter der Gastland oder BB?!

Ich hab z.B. SB am Geräteträger meine Heimatflagge, BB am Geräteträger sollte mal die Forumsflagge hin, und mittig am Toplichtmast weht die Gastlandflagge!
Ich würde die Q jetzt intuitiv unter die Gastlandflagge setzen!
Obwohl Signalflaggen ja BB sein sollten oder?
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Schebi
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  #10  
Alt 23.02.2017, 17:33
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Berny Berny ist offline
Berny
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Wo fährst du außerhalb der 3 sm?
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  #11  
Alt 23.02.2017, 18:31
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Zitat:
Zitat von Berny Beitrag anzeigen
Wo fährst du außerhalb der 3 sm?
3sm = 5,5km

Wenn ich von Losinj hoch will nach Istrien (Krnica), dann hab ich von Zeca rüber 26km = 14sm! Ähnlich von Umag nach Italien!
Novalja nach Losinj sind auch über 20km von Küste zu erster vorgelagerter Insel Losinj's!
Mit dem kroatischen Patent darf ich das, da 12sm erlaubt sind!

Von Jabuka oder Palagruza jetzt mal abgesehen!
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Schebi
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  #12  
Alt 23.02.2017, 20:45
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Hatte mit meinen HR Patent in Italien noch nie Probleme.

Geändert von MFO (23.02.2017 um 20:46 Uhr) Grund: Typo
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  #13  
Alt 23.02.2017, 21:41
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Zitat:
Zitat von MFO Beitrag anzeigen
Hatte mit meinen HR Patent in Italien noch nie Probleme.
Hmmm ... auch Dir würde ich empfehlen ein Italien. Konsulat zu fragen, ob es gültig ist, dann hast Du Sicherheit das Dir nichts schief laufen kann bei einer ev. Kontrolle an der Italien. Küste oder auch bei der Einklarierung.
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  #14  
Alt 23.02.2017, 23:56
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Icing Icing ist offline
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wobei ich das ja nach wie vor für recht witzig halte wenn das so sein sollte....


Wenn ein Kroate mit seinem Patent nach I fährt dann gilt das.

Wenn ein Österreicher mit HR Patent nach I fährt dann gilt das.

Wenn ein Deutscher mit HR Patent nach I fährt dann gilt das nicht.


Mit was will der Italiener der kontrolliert diesen Unfug begründen?
Beide haben die gleiche Befähigung.
Das wird doch dem Italiener herzlich egal sein ob der Eine im Norden eine Küste hat und der Andere nicht.
Auch wenn das so alt ist wie das Forum, aber gibt es hier irgend jemanden der deswegen schon mal in I Probleme bekommen hat?
Bisher Fehlanzeige....
Das ganze kann doch vielleicht nur eine versicherungstechnische Frage sein, wobei ich auch dort Zweifel habe.
Alles andere wäre ein Verstoss gegen den Grundsatz der Gleichberechtigung und Gleichbehandlung und rechtlich absolut nicht vertretbar.
__________________
Es is ja immer was.....

LG
Gernot
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  #15  
Alt 24.02.2017, 00:45
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So ist es wirklich!!!!!!!!!

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Ich bin jetzt in einem Alter, in dem dir der Körper am nächsten Tag ganz leise ins Ohr flüstert: mach das nie, nie wieder.







Liebe Grüsse
Andreas
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