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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst.

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  #16  
Alt 24.02.2017, 01:16
Benutzerbild von Icing
Icing Icing ist offline
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Danke Andreas, schöner Link.
Und der bestätigt auch das das kroatische Patent auch bei Nichtösterreichern anerkannt wird.
Alles andere wäre ja Mumpitz.
__________________
Es is ja immer was.....

LG
Gernot
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  #17  
Alt 24.02.2017, 09:19
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nuernberger-1 nuernberger-1 ist offline
Hellwig Bootler
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Zitat:
Zitat von Schebi Beitrag anzeigen
Genau so etwas meinte ich! Wo ist aber der rechtliche Beweis dass es so ist!
Das ist auch nur ein Bericht eines Clubs!

@Tom:
In Ö gibt's diese internationalen Scheine nach Fahrtenbereich eingeteilt!
FB1, FB2, FB3, FB4
Wobei FB1 Watt oder Tagesfahrten bis 3sm sind. Kann keiner brauchen!
FB2 wäre die 20sm Grenze, was aber hier zu Lande mit dem Segelschein gleichgesetzt wird, und dadurch auch bei den Kursen der Segelschein gemacht wird. Also 500sm Praxisnachweis usw.....!
Das ist schon ein Aufwand den ich sicher machen werde, aber nicht mehr heuer!
Mich hätte nur interessiert ob ich jetzt aktuell mit meinem Boot von HR nach I fahren kann!
Ist dann euer FB2 so was wie bei uns der SKS?
__________________
Gruß Peter

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  #18  
Alt 24.02.2017, 09:50
hobbycaptain
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Zitat:
Zitat von Icing Beitrag anzeigen
wobei ich das ja nach wie vor für recht witzig halte wenn das so sein sollte....


Wenn ein Kroate mit seinem Patent nach I fährt dann gilt das.

Wenn ein Österreicher mit HR Patent nach I fährt dann gilt das. NICHT

Wenn ein Deutscher mit HR Patent nach I fährt dann gilt das nicht.


Mit was will der Italiener der kontrolliert diesen Unfug begründen?
Beide haben die gleiche Befähigung.
Das wird doch dem Italiener herzlich egal sein ob der Eine im Norden eine Küste hat und der Andere nicht.
Auch wenn das so alt ist wie das Forum, aber gibt es hier irgend jemanden der deswegen schon mal in I Probleme bekommen hat?
Bisher Fehlanzeige....
Das ganze kann doch vielleicht nur eine versicherungstechnische Frage sein, wobei ich auch dort Zweifel habe.
Alles andere wäre ein Verstoss gegen den Grundsatz der Gleichberechtigung und Gleichbehandlung und rechtlich absolut nicht vertretbar.

und täglich grüßt das Murmeltier.
Das wurde im Forum doch schon mindestens 10x wenn nicht öfter bis zum Exzess durchgekaut.

So wie Du das beschrieben hast, Gernot, ist es wirklich und auch nicht. Die Regelung für Österreicher ist alt, als es noch keinen offiziellen österr. Küstenschein gegeben hat.
Also auch für Österreicher gilt der HR-Schein in Italien NICHT.
Ist beim Auto-FS doch genauso. Wennst den FS Deines Heimatlandes hast, dann darfst weltweit damit fahren.
Wenn Du als Deutscher aber in HR den kroatischen Auto-FS machst, dann darfst damit nur in HR fahren, sonst nirgends, auch nicht in Italien, weil'st halt Deutscher und kein Kroate bist. Dem Kroaten geht's mit dem deutschen FS genauso, der gilt für ihn auch nur in D, dafür gilt sein HR-Schein weltweit.
Das ist nicht absurd, das ist halt international so geregelt.

Und für Österreicher gibt es inzwischen einen offiziell staatlich anerkannten Küstenschein, eben FB1,2 und 3 und deshalb gibts auch keine Begründung, weshalb der kroatische Schein für Österreicher, in Ermangelung eines eigenen des Heimatlandes, weltweit gelten sollte.
Wenn manche Länder, oder besser gesagt deren Organe, den HR-Schein auch für andere als HR-Staatsbürger als gültig anerkennen, dann ist das fein, Rechtsanspruch darauf gibts keinen und der nächste Polizist, der Dich überprüft kann das schon wieder anders sehen.

Ich glaub, die Aussage Österreicher betreffend, in von Andreas verlinkter Seite, ist alt und beschreibt den Stand bevor FB1,2,3 offiziell staatlich anerkannt worden sind.

Geändert von hobbycaptain (24.02.2017 um 09:58 Uhr)
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  #19  
Alt 24.02.2017, 11:05
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Man müsste mal einen der Anbieter von Kursen ä wie im ersten Post verlinkt, damit konfrontieren.
Es wird ja ausdrücklich mit internationaler Gültigkeit geworben.

Werd die mal anschreiben!
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MfG
Schebi
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  #20  
Alt 24.02.2017, 11:09
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Danke Ferdi, dann ist es ja gut.
Ich konnte nicht wiederstehen...

Obwohl ich diese Aussagen mit dem Umschreiben von Scheinen selten so deutlich gelesen hab...
Und das ist nicht alt.
Schau mal ganz unten in der PDF!!
Dort steht:

Einholung der Information:
11.2014

ausgenommen davon sind:
Spanien 07.2012
Deutschland 11.2015


Das können die sich doch nicht alles nur ausdenken...
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LG
Gernot
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  #21  
Alt 24.02.2017, 11:30
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Hallo Schebi

Wollte nur Fragen

Hast du den Schein Binnengewässer 10m International, oder auch Binnen und Wasserstraßen 10m.
Den für Donau braucht man den Wasserstraßen 10m
__________________
Schöne Grüße

Robert

„In einem wankenden Schiff fällt um, wer stillesteht, nicht wer sich bewegt."
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  #22  
Alt 24.02.2017, 11:39
hobbycaptain
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Zitat:
Zitat von Icing Beitrag anzeigen
Danke Ferdi, dann ist es ja gut.
Ich konnte nicht wiederstehen...

Obwohl ich diese Aussagen mit dem Umschreiben von Scheinen selten so deutlich gelesen hab...
Und das ist nicht alt.
Schau mal ganz unten in der PDF!!
Dort steht:

Einholung der Information:
11.2014


Das können die sich doch nicht alles nur ausdenken...

Das mit dem Umschreiben hab ich nicht gelesen - aber, wenn umgeschrieben wird, ist das ja wieder was anderes, weil, dann hat er ja faktsich das österr. Küstenpatent.
Sollte es also wirklich funktionieren, dass man in HR den B-Schein macht und der dann in Österreich auf einen österr. Schein umgeschrieben wird, dann hat man ja faktisch den österr. FBx und nicht nur das HR-Patent.
Das hör ich aber zum 1. Mal, dass das geht.

Ich hab das allerdings mit dem Funkschein so gemacht - den hab ich in HR gemacht und dann in Österreich auf den österr. Schein umschreiben lassen, ich hab also jetzt einen österr. Funkschein, der für mich international gilt, auf einem österr. Papierl von der österr. Fernmeldebehörde.

Die Auskunft der einzelenen Länder würd ich jetzt nicht unbedingt als rechtsverbindlich und richtig nehmen (das steht auch irgendwo im PDF), weil es imho wohl so ist, dass die nicht am laufenden Stand sind und nicht wissen, was es grad aktuell in Österreich gibt. Solange es kein offizielles. österr. Patent gegeben hat, mag das alles zugetroffen haben, seit einigen Jahren ist die Rechtslage in Österreich aber eine andere, weil es eigene Küstenscheine gibt, die staatlich anerkannt sind.

Warum besagte österr. Firma ACNautik nicht die österr. FBx-Scheine bewirbt, sondern das HR-Patent und dann damit hausieren geht, dass das eh für Österreicher ausserhalb von HR auch gilt, entzieht sich meiner Kenntnis. Am ehesten, weil er keine österr. Scheine anbietet bzw. anbieten darf, ist aber nur meine Vermutung.
Ich hab nirgends irgendwo gelesen, welche Person hinter der Firma steht, hab aber eine Vermutung.

PS: ok, meine Vermutung hat sich nicht bestätigt, ist jemand anderer - Um Links zu sehen, bitte registrieren

Geändert von hobbycaptain (24.02.2017 um 11:53 Uhr)
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  #23  
Alt 24.02.2017, 12:29
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mal endlich wieder eine gute und sachlich Diskussion die mir gefällt Click the image to open in full size.
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und immer eine Handbreit...na Ihr wisst schon
Bier im Glas
Gruß Harry
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  #24  
Alt 24.02.2017, 13:26
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Zitat:
Zitat von Robert1 Beitrag anzeigen
Hallo Schebi

Wollte nur Fragen

Hast du den Schein Binnengewässer 10m International, oder auch Binnen und Wasserstraßen 10m.
Den für Donau braucht man den Wasserstraßen 10m
Habe den Seen und Flüsse sowie auch den Wasserstraßen international!
Kostet ja nur ein paar Euro extra für das Plastik!
__________________
MfG
Schebi
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  #25  
Alt 24.02.2017, 13:29
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Zitat:
Zitat von hobbycaptain Beitrag anzeigen
Das mit dem Umschreiben hab ich nicht gelesen - aber, wenn umgeschrieben wird, ist das ja wieder was anderes, weil, dann hat er ja faktsich das österr. Küstenpatent.Sollte es also wirklich funktionieren, dass man in HR den B-Schein macht und der dann in Österreich auf einen österr. Schein umgeschrieben wird, dann hat man ja faktisch den österr. FBx und nicht nur das HR-Patent.
Das hör ich aber zum 1. Mal, dass das geht.
Das hab ich auch überlesen!
Ist ja interessant!
Wer erkundigt sich freiwillig!!!!
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MfG
Schebi
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  #26  
Alt 24.02.2017, 13:49
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Das mit dem Umschreiben geht definitiv nicht!

Um Links zu sehen, bitte registrieren

Ich zitiere:
Auf der Grundlage von Befähigungsausweisen, die nach der Rechtsordnung eines anderen Staats von diesem oder einer von diesem dazu ermächtigten Person ausgestellt wurden, werden in Österreich keine Internationalen Zertifikate für die Führung von Jachten ausgestellt.

UNECE Resolution Nr.40 ist scheinbar nur für Binnen und Wasserstrassen!

Um Links zu sehen, bitte registrieren
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Schebi
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  #27  
Alt 24.02.2017, 16:35
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HR Schein

Bin jetzt schon ein paar Jahre weg von Ausbildung aber eines hat sich sicher nicht geändert !!!!

Osterreich kann keinen Schein für das Meer vorschreiben im Gegensatz zu Deutschland.
Das war auch der Hauptgrund warum die Österreicher mit jedem anerkannten See Schein weltweit fuhren. Egal ob SBF See / HR Patent oder Italien Schein.

Seid Anbeginn der Forenzeit hab ich nie gelesen das jemand (Österreicher) mit dem HR Patent ein Problem hatte und das Weltweit.

Diejenigen die darüber schrieben hatten nur gelesen oder gehört richtige Aussagen von möglichen Betroffenen gab es nie.

Wer den vergleich Auto Führerschein und Bootsführerschein als Vergleich hernimmt der irrt.
Bootsführerscheine sind nationale Regelung und haben rechtlich nix mit Auto FS zu tun

Auf die Frage ob der Österr. FB 1 nicht auch reichen würde der sollte sich mal den D SBF See genauer ansehen da steht ja auch 3 Sm.

Vielleicht sollte man mit jemanden sprechen der beide Scheine anbietet, so wie Um Links zu sehen, bitte registrieren
Edwin kann sicher die richtige Auskunft geben.

Wer schon ein HR Patent hat sollte froh sein der kann chartern weil er den Funk hat.
Was man auch positiv bewerten kann man hat auch ein wenig SM und
Erfahrung wenn man den FB 2 machen möchte.
__________________
Gruß
Herbert
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  #28  
Alt 24.02.2017, 16:48
hobbycaptain
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Herbert,
ich hab gewusst, dass das von Dir kommt, weil's immer kommt , und Du hast mit Deiner Erfahrung natürlich Recht.
Fakt ist aber auch, dass es darum geht, ob es Recht ist und anerkannt wird bzw. werden muß, und nicht, ob jemandem damit ein Problem bekannt ist.
Ich hab auch noch kein Problem damit gehabt, wenn ich mit'n Hänger immer 100 km/h fahr, erlaubt sind für mich trotzdem nur 80 km/h.
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  #29  
Alt 24.02.2017, 17:00
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thball thball ist offline
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Hallo,

mal noch eine andere Frage -müsst Ihr für den FB1 oder FB 2 eine Erste Hilfe Ausbildung machen?
__________________
Viele Grüße vom Bodensee
Tom


Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee)
Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich!
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  #30  
Alt 24.02.2017, 17:28
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herbert herbert ist offline
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Schein

@Ferdi
Bin ja schon lange weg vom Fenster und dadurch nicht update.
Da ich auch für MSVÖ Scheine mit dem Schiff für FB 3 unterwegs war kannte ich auch einige Prüfer, die dieses Thema viel ehrlicher behandelten wenn man die richtigen Fragen stellte

Aber eines ist sicher, kein Schein ist International sondern der jeweilige Staat duldet es.
War ja auch in Kroatien nicht sicher ob die den D SBF See auf Charterschiffen anerkennen.

Amtlich schriftliches findest du kaum etwas, die einzigen die ich Fragen würde sind die Seebehörden des Landes ( Hafenämter - Küstenwache )
ADAC - Botschaften - Touristenämter kann man vergessen.

Wir hatten vor Jahren alle zuständigen Stellen in Italien - Griechenland usw.
abgefragt und nach Monaten schriftliche Stellungnahmen erhalten.
Für eine Privatperson zu viel Aufwand mit wenig Aussicht auf Erfolg.

Wenn man die Meinung der Wohnsitz Deutschen genauer verfolgt würde es nach meinem Verständnis im folgenden Fall so ablaufen.

Wenn ein Deutscher seinen Wohnsitz nach Österreich verlegt muß er einen Österr. Schein machen.
Denn der Deutsche SBF See wär nur mehr in Deutschland gültig.
Ist doch klar den man braucht den Schein des Wohnsitz

Nur so nebenbei, beim SBF See darf man bis 24 m Boote führen also müßte er den FB 2 machen = SKS

Ist doch für alle Verständlich - Fuhrschrift is Fuhrschrift
__________________
Gruß
Herbert
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