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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst.

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  #31  
Alt 25.02.2017, 22:08
herko1 herko1 ist offline
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Zitat:
Zitat von hobbycaptain Beitrag anzeigen
und täglich grüßt das Murmeltier.
Das wurde im Forum doch schon mindestens 10x wenn nicht öfter bis zum Exzess durchgekaut.

So wie Du das beschrieben hast, Gernot, ist es wirklich und auch nicht. Die Regelung für Österreicher ist alt, als es noch keinen offiziellen österr. Küstenschein gegeben hat.
Also auch für Österreicher gilt der HR-Schein in Italien NICHT.
Ist beim Auto-FS doch genauso. Wennst den FS Deines Heimatlandes hast, dann darfst weltweit damit fahren.
Wenn Du als Deutscher aber in HR den kroatischen Auto-FS machst, dann darfst damit nur in HR fahren, sonst nirgends, auch nicht in Italien, weil'st halt Deutscher und kein Kroate bist. Dem Kroaten geht's mit dem deutschen FS genauso, der gilt für ihn auch nur in D, dafür gilt sein HR-Schein weltweit.
Das ist nicht absurd, das ist halt international so geregelt.

Und für Österreicher gibt es inzwischen einen offiziell staatlich anerkannten Küstenschein, eben FB1,2 und 3 und deshalb gibts auch keine Begründung, weshalb der kroatische Schein für Österreicher, in Ermangelung eines eigenen des Heimatlandes, weltweit gelten sollte.
Wenn manche Länder, oder besser gesagt deren Organe, den HR-Schein auch für andere als HR-Staatsbürger als gültig anerkennen, dann ist das fein, Rechtsanspruch darauf gibts keinen und der nächste Polizist, der Dich überprüft kann das schon wieder anders sehen.

Ich glaub, die Aussage Österreicher betreffend, in von Andreas verlinkter Seite, ist alt und beschreibt den Stand bevor FB1,2,3 offiziell staatlich anerkannt worden sind.
Hallo Ferdi

Bei den Autoführerscheinen stimmt deine Aussage nicht.

Grundsätzlich erkennt jedes EU-Land die Lenkberechtigung eines anderen EU-Landes an bzw muss diese anerkennen.

Du musst dafür lediglich 185 Tage deinen Wohnsitz im EU-Ausland (z B auch Kroatien) gemeldet haben.

Ist ein EU-Führerschein (egal für welchen EU-Bürger) erst einmal ausgestellt ist er international jedenfalls in jedem EU-Land gültig.

Diese EU-Führerscheine brauchen auch nicht umgeschrieben werden.

Es gibt z B viele Österreicher, die in Tschechien - teilweise unter dubiosen Umständen - ihrern Führerschein gemacht haben.
Kann keine kriminelle Handlung (z B bestochener Dolmetsch) nachgewiesen werden ist dieser Führerschein, den ein Österreicher in Tschechien erworben hat in Österreich und jedenfalls in jedem anderen EU-Land gültig.

Autoführerscheine sind jedenfalls meines Wissens wesentlich deutlicher geregelt als Bootsscheine.
__________________
Hermann aus Oberösterreich
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  #32  
Alt 25.02.2017, 22:47
tom68 tom68 ist offline
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Ganz blick ich mich jetzt nicht mehr durch:

Als Österreicher hab ich mit dem HR Küstenpatent in Kroatien kein Problem - eh klar. Mit dem gleichen Patent zB in Italien, Griechenland, Deutschland auch nicht .

Als Österreicher mit dem FB2 (3) für Motoryachten in Kroatien, Italien, Griechenland, Deutschland... auch nicht, oder?

Welchen Vorteil hab ich jetzt wo?
Boat Skipper B: 12 sm, Boote bis 20m
FB2: 20sm Boote bis 24m.

Wenn man also schon den HR Schein hat als österreichischer Durchschnittsschlaucherlfahrer ist der FB2 unnötig, oder lieg ich jetzt komplett falsch
__________________
Lg

Thomas
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  #33  
Alt 25.02.2017, 23:01
hobbycaptain
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Zitat:
Zitat von herko1 Beitrag anzeigen
Hallo Ferdi

Bei den Autoführerscheinen stimmt deine Aussage nicht.

Grundsätzlich erkennt jedes EU-Land die Lenkberechtigung eines anderen EU-Landes an bzw muss diese anerkennen.

Du musst dafür lediglich 185 Tage deinen Wohnsitz im EU-Ausland (z B auch Kroatien) gemeldet haben.

Ist ein EU-Führerschein (egal für welchen EU-Bürger) erst einmal ausgestellt ist er international jedenfalls in jedem EU-Land gültig.

Diese EU-Führerscheine brauchen auch nicht umgeschrieben werden.

Es gibt z B viele Österreicher, die in Tschechien - teilweise unter dubiosen Umständen - ihrern Führerschein gemacht haben.
Kann keine kriminelle Handlung (z B bestochener Dolmetsch) nachgewiesen werden ist dieser Führerschein, den ein Österreicher in Tschechien erworben hat in Österreich und jedenfalls in jedem anderen EU-Land gültig.

Autoführerscheine sind jedenfalls meines Wissens wesentlich deutlicher geregelt als Bootsscheine.

siehst, und wennst keine Meldung im Ausland hast, dann gilt er eben nicht.
Das mit den Österreichern in Tschechien (sind eh Tschecherer, die das machen, denens bei uns den Schein abgenommen haben) ist eh eine Linke und offensichtlich müssens für 1/2 Jahr den Wohnsitz nach Tschechien verlegen.
Also, ich nenn das nicht ganz legal .
Ist aber eh wurscht, ist ja nur ein Vergleich gewesen, und offensichtlich hinkt der.
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  #34  
Alt 26.02.2017, 00:47
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herbert herbert ist offline
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Schein

Last bitte den Autoführerschein weg, der ist mit keinem Küstenschein vergleichbar.

Es hat auch wenig Sinn über die Scheine zu diskutieren man würde als Österreicher nie auf einen grünen Zweig kommen.

Wie ich schon schrieb, Österreich kann keinen Schein vorschreiben und das ist der Punkt.

Meist geht es bei Schein Fragen um Neueinsteiger und die sollten zumindest ehrlich wertfrei Informationen bekommen.
Wobei ehrlich das Problem aufwirft das es die meisten ehrlich meinen aber es eben nicht wirklich wissen.
2 Länder und so unterschiede mit den Scheinen

Ist es nicht einfacher mal nachzudenken was möchte der Neuling.
Klar Bootfahren, aber wo und vor allem welches Boot.
Meist fährt der Österreichische Bootfahrer nach Kroatien.
Da wäre das HR Patent durchaus OK

Da sich Österreich entschlossen hat einen FB 1 neu aufzulegen ist das nach meinem bescheidenen Wissen fast die bessere alternative.

Wer ein eigenes Boot hat und mal ein größeres Boot chartern möchte ist mit dem HR Patent besser dran wegen Funk.

Wer nun sogar den FB 2 möchte braucht Praxis Meilen und die können mit dem HR Patent und auf entsprechenden Booten auch selbst erworben werden.
Deshalb finde ich den Einstieg über das HR Patent als guten Weg.

Für einige ist der Schein eine Preis und Zeit Frage und der Partner hat auch noch ein Wort mit zu reden
__________________
Gruß
Herbert
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  #35  
Alt 26.02.2017, 09:40
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Kevin 31 Kevin 31 ist offline
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Ich habe auch nur das HR-Patent inkl. Funk und das Österreichische Donaupatent sowie den Binnen Funk UBI, auch ich hatte noch nie Probleme in Italien, Spanien oder Griechenland
Hatte vor zwei Jahren das HR-Patent zu Hause vergessen und die Kroaten akzeptierten sogar das Donaupatent der Hafenkapitän stellte mir ein Schreiben aus damit ich bei Kontrollen keine Probleme bekomme und es gab auch keine
__________________
Besten Dank und liebe Grüße aus Wien
Kevin und Freund Christoph
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  #36  
Alt 26.02.2017, 10:30
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gotti gotti ist offline
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Hallo Kollegen!
Das HR Patent gilt im Ausland (Italien, etc) nur für Kroaten. Mein Freund und ich sind 2003 mit seiner Azimut 52 von Kroatien nach Venedig gefahren. Wir hatten beide das HR Patent. In Venedig beim Einklarieren haben Sie das Schiff sofort an die Kette gelegt (Führen einer Yacht mit nicht gültigem Patent: Mußten dann einen Freund von uns anrufen der damals schon FB 3 hatte. Dann durften wir weiterfahren.
Haben dann auf schnellstem Weg auch das FB 3 in Österreich gemacht. Theorie in Österreich und praktische Prüfung in der Adria im Beisein von 2 österreichischen Prüforganen.
__________________
liebe Grüße
und immer eine Hand breit Wasser unterm Propeller(Schlauch)
Gottfried
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  #37  
Alt 26.02.2017, 11:12
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Schein

Zitat:
Mein Freund und ich sind 2003 mit seiner Azimut 52
Hast du mal daran gedacht das die Azi 52 mehr als 30 BRZ haben könnte früher waren es nur 15 BRZ
Genaugenommen hätte dein Freund nicht einmal in Kroatien damit fahren dürfen.

Eine Familie deren Princess in Italien liegt hatte Angst da sie nur das HR Patent hatten.
Nun machten 4 Personen den FB 3, war eine lustige Woche.

Nach einigen Jahren fragte ich na wie sieht es aus ?
Wir geben bei Kontrollen immer das HR Patent her und noch nie ein Problem.

Das einzige Problem das ich sehe ist der Umstand der Wartezeit bei Kontrollen wenn sich ein Staatsorgan nicht auskennt wie es mit Österreichern ist.


Ich bin in keiner Organisation eingebunden die Patente anbietet
__________________
Gruß
Herbert
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  #38  
Alt 26.02.2017, 11:21
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Zitat:
Zitat von herbert Beitrag anzeigen

Auf die Frage ob der Österr. FB 1 nicht auch reichen würde der sollte sich mal den D SBF See genauer ansehen da steht ja auch 3 Sm.
Hallo Herbert,

schon mal einen gesehen? Steht da nicht...

Liebe Sportbootführerschein See Besitzer - lasst Euch durch solche Aussagen nicht verunsichern. Es gilt natürlich das Fahrgebiet wie mal gelernt!
__________________
Viele Grüße vom Bodensee
Tom


Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee)
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Geändert von thball (26.02.2017 um 11:35 Uhr)
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  #39  
Alt 26.02.2017, 11:43
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Schein

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Der SBF-See "beginnt" an der sogenannten Basislinie und endet an der 3 Seemeilen-Linie.
Um Links zu sehen, bitte registrieren

Ich hab schon bei Einführung des FB 1 geschrieben das dies kein vollwertiger SBF See wäre, na ja das trieben die Goldhamster vom ÖSV quer.
Dank MSVÖ auf 10 m update das reicht den meisten

Ob es seid meinem Abgang in die Pension bei den D oder A - HR scheinen viel geändert hat kann ich nicht sagen.
__________________
Gruß
Herbert
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  #40  
Alt 26.02.2017, 11:51
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Zitat:
Zitat von herbert Beitrag anzeigen
Um Links zu sehen, bitte registrieren

Der SBF-See "beginnt" an der sogenannten Basislinie und endet an der 3 Seemeilen-Linie.
Um Links zu sehen, bitte registrieren
ja, das stimmt; nur gilt er auch im Fahrwasser und das betrifft auch den Bereich der 12 Meilen Zone. Zumindest steht es auch so in auf meinem Sportbootf. See (Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen der Bundesrepublik Deutschland)

er gilt auch noch in einem weiteren Bereich, aber das führt jetzt vielleicht zu weit...

Mensch Herbert, erkläre uns doch nicht des SBF See.
__________________
Viele Grüße vom Bodensee
Tom


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  #41  
Alt 26.02.2017, 12:02
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Zitat:
Mensch Herbert, erkläre uns doch nicht des SBF See.
Das liegt mir fern
Es ging ja nicht gegen SBF SEE sondern im Vergleich zum FB 1 den es noch nicht so lange gibt.

Ich hoffe du hast meine Bemühungen nicht als verstanden.

Das dieses Thema noch Generationen beschäftigen wird ist sicher.

Genauso wie 100 % zu beginn der Saison die Frage:
Warum darf ich in Deutschland mit 15 PS fahren aber in Kroatien brauche ich einen FS
__________________
Gruß
Herbert
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  #42  
Alt 26.02.2017, 12:29
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grüß dich Herbert,

ich fasse mal mein gefährliches Halbwissen zusammen:

1. Ein Österreicher hat in der Praxis mit dem HR Schein weltweit keine Probleme.

2. ausserhalb der 3sm Zone ist man in internationalen Gewässern und dort gibt es nirgendwo auf dem Planeten eine Führerschein Pflicht.

Daher reicht für jeden Erdenbürger formal ein Küstenschein für die 3 Sm Zone. Und mit 3 sm ist nicht die Entfernung vom Festland zur Insel oder Insel zu Insel sondern die 3sm Zone = nationales Hoheitsgebiet eine Staates gemeint . Die 3sm Zone von HR ist übrigens auf der Karte die man beim HK bei der Anmeldung bekommt sehr gut eingezeichnet.

(Wenn man die überschreitet ist die FS Frage das kleinste Problem , denn wen man die 3 sm Zone überfährt reist man formal aus HR aus und muss bei der Wiedereinreise neu einklarieren. Die Kroaten kontrollieren das u.a. mit AIS Daten und kassieren fleißig Segler ab die beim Kreuzen die 3sm Linie überschreiten und damit illegal aus und wieder einreisen... )

EIn FB 1 reicht damit -genau wie der SBF See auch- für die Fahrt von HR nach Italien oder Honolulu . 90 % der deutschen Weltumsegler dürften nur mit dem SBF See ausgestattet sein. Der SKS und alles andere sind rein freiwillige Scheine....

Der SBF See hat auch keine Längen oder Gewichtsbeschränkung, es dürfen nur keine gewerblichen Schiffe bewegt werden, die 50 Meter Privatjacht dagegen schon ...
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  #43  
Alt 26.02.2017, 13:26
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Schein

hallo aus Wien
DANKE für die präzise Ausführung genau das war es
__________________
Gruß
Herbert
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  #44  
Alt 26.02.2017, 18:43
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Das mit der 3sm Zone ist ein Fehler!
Hoheitsgewässer sind meines Wissens 12sm.
__________________
MfG
Schebi
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  #45  
Alt 27.02.2017, 18:25
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Das stimmt. Dennoch solltest du dich fragen, wann und zu welcher Gegebenheit, die 3 sm verlässt.
Auch dein Beispiel bezüglich der Losinj und Istrien trifft nicht zu, da du dich innerhalb der 3 sm Grenze bewegst. (3 SM von den vorgelagerten Inseln aus.)

Soviel ich weiß gibt es die 3SM Definition in Kroatien nicht, nur die 12 SM Grenze, deshalb könnte es sein, dass man hier auch kein Problem hat.
Lediglich bei der Versicherung könnte es im Schadensfall ein Thema werden.

Ein interessantes Bild dazu:Click the image to open in full size.
Ich weiß aber jetzt nicht, wie weit das richtig dargestellt ist....
Angehängte Grafiken
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