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Rib Alles über Schlauchboote mit festem Boden.

 
 
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Alt 02.08.2019, 09:56
OlliKnolli OlliKnolli ist offline
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Boot Infos

Boootsreparatur bei evtl. Garantiefall, wenn Boot aus Ausland bestellt i Bezug(AGB´s)

Hallo liebe User,
einige von Euch kennen mich, mit meiner Bestellung des Schlauchbootes aus Venezuela über einen Importeur von Caribe Deutschland für das Caribe T-12X.

Ich sprach den Händler an wegen der AGB´s, da dort nichts vermerkt ist, zwecks einer Bootsreparatur im Garantiefall.

Betreff : Reparaturdauer ?
Wo würde diese stattfinden ?
Stellung eines Ersatzbootes wegen Dauer der Reparatur (Ausfall Nutzung) ?


Grundsätzlich steht auf der Webside 10 Jahre Garantie auf Material und Nähte !

Der Händler meinte, AGB´s muss erstmal jeder Händler haben, das sei normal, damit Händler und Käüfer sich für bestimmte Vertragsdetails absichern. Jedoch muss wohl nicht unbedingt dort vermerkt sein, wie eine Reparatur im Garantiefall gehandhabt wird.

Mündlich teilte er mir mir, falls ein Garantiefall entstehen würde, gäbe es das Caribe Service Center, bzw. die Reparatur würde in Hamburg stattfinden, aber er würde auch persönlich vorbei kommen den Schaden begutachten und nötigenfalls selbst reparieren. Desweiteren teilte er mit, ich müsse nicht unbedingt nach Hamburg (Entfernung ca. 300 Km) kommen, sondern könnte auch hier in meiner Umgebung ein autorisierten Fachhändler, für eine Reparatur beauftragen, solle aber vorher Photos machen vom Schaden am Boot, ihm diese zusenden und er würde entscheiden, ob die Reparatur hier am Ort, oder generell bei diesem Fachhändler durchgeführt werden könnte. Je nach Schadenshöhe und Schadensgröße ! Auf jeden Fall würde mir auch ein Ersatzboot im Garantiefall gestellt werden, zwar kein gleichwertiges teures aber ein anderes Schlauchboot, für die Zeit der Reparatur oder Neubeschaffung, wenn nicht repariert werden kann.

Nun sagte mein Nachbar, hört sich ja alles schön und gut an, aber eben nur mündlich, mag der Mann noch so nett klingen, wie er sein mag, alledings hat das, wenn es hart auf hart kommt vor Gericht keine Bedeutung.

Also solle ich mir vom Händler seine mündliche Bestätigung zu einer Vorgehensweise für eine Reparatur, wie hier geschildert, von ihm schriftlich im Kaufvertrag bestätigen lassen. Wenn der Händler seriös ist, und nichts´s zu verbergen hätte, würde er das anstandslos auch machen, meinte mein Nachbar und beide Seiten wären glücklich, ohne dem Händler dabei auf die Füsse treten zu wollen, wenn der Händler eine reine Weste hat.

Zudem sagte er warum kaufst Du Dir nicht ein Boot aus Deutschland, die haben auch GFK Schlauchboote und ich spare mir die Rennerei, wenn mal was ist, darum soll ich hier am Ort oder Nähe kaufen, damit der Ansprechpartner direkt in der Nähe ist.

Ich sagte, nicht alle Boote aus Deutschland haben GFK-V Rumpf mit Doppelboden. (meine bestellte Größe, Schlauchboot 3,70m, 93Kg Caribe GFK- V Rumpf T-12X)

Zusumar, Zodiac,Bombard, Polar Bird, sind auch keine Deutschen Boote und würden wahrscheinlich aus dem Ausland bestellt werden müssen, wenn ich da richtig liege, wobei diese sellten meisten oder nur in dieser Größe hier, Luft Kiel oder Aluminiumkiel hätten.

Ich glaube die Firmen wie Grand, Brigadoon, Zar, Talamex, sowie Caribe haben GFK- V Rumpf und sind auch aus dem Ausland.
Wahrscheinlich gibt es noch viele mehr aus dem Ausland, welche ich nicht kenne.

Dann hieß es vom Nachbarn, kauf das Boot bei DSB, gute Boote aus Deutschland, die stellen auch für Militär her !
Ich schaute nach, gefunden habe ich nur Aluminium V-Rumpf, oder Luft Kiel.

Welche Erfahrungen habt ihr mit Bootsreparaturen im Garantiefall allgemein, welche aus dem Ausland erworben wurden ?

Sollte ich mir diese Mündliche Zusage vom Händler im Garantiefall auf jeden Fall schriftlich bestätigen lassen im Kaufvertrag ?

Es könnte ja sein, das dem Händler was passiert und er ist für mich nicht mehr verfügbar, dann hatte ich nur sein Wort !!!

Habt Ihr Euch so was schriftlich bestätigen lassen, wie im Falle einer Reparatur im Garantiefall mit Booten aus dem Ausland vorgegangen wird ? ?

Wenn er nicht dazu bereit wäre sollte ich vom Kaufvertrag zurücktreten, meinte mein Nachbar !!!

Vom Vertrag zurücktreten könnte man noch zeitlich gesehen.

Liebe Grüße,
Olli

Geändert von OlliKnolli (02.08.2019 um 10:14 Uhr)
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