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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst.

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  #16  
Alt 26.08.2018, 23:05
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Ah, Diebstahl ist in HR nicht strafbar?
Dann doch bitte mal im Detail.
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Viele Grüße von der Ruhrmündung

Andreas
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  #17  
Alt 26.08.2018, 23:30
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Abseits des Zornes den ich vesrtehen kann: ist es wirklich Diebstahl, wenn ein Anker am Meeresgrund herumkugelt und ich den aufsammle? Eventuell ist es kein gehört sich nicht, aber Diebstahl? Wie unterscheide ich einen verlorenen Anker von einem absichtlich liegen gelassenen? An der (legalen?) Boje?

Ich will jetzt wirklich nicht provozieren und bezweifle nicht, dass die "Finder" gewusst haben, dass der Anker absichtlich dort gelegen hat (uns somit war es Vorsatz), aber Recht ist nunmal etwas anderes ("vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand"). Und nur an Recht soll/kann sich eine Behörde orientieren.
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  #18  
Alt 27.08.2018, 09:20
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Zitat:
Zitat von ad-mh Beitrag anzeigen
Ah, Diebstahl ist in HR nicht strafbar?
Dann doch bitte mal im Detail.
Servus Andreas

Klar ist Diebstahl auch in HR strafbar.
Aber die Frage ist doch, ist es überhaupt Diebstahl.
Und die österr. Behörden wegen eines in HR "abhanden" gekommenen Ankers zu beschäftigen, wäre doch übertrieben.
Fly solltest einen brauchen, ich schenk dir einen. Hab ein Paar übrig.

lg Franz
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  #19  
Alt 27.08.2018, 09:38
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  #20  
Alt 27.08.2018, 09:43
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Gerne möchte ich hier auch kurz meine Gedanken kommunizieren:

Mein Anker gehört zu meinem Boot und ist immer im Ankerkasten verstaut. Wenn ich die Ankerposition verlasse, wird der Anker ganz einfach hochgezogen (ist echt kein Aufwand!) und ist mit dabei. Ich käme nie auf die Idee, den Anker irgendwo zurück zu lassen und mit dem Boot ohne Anker unterwegs zu sein - weil dann habe ich ja keinen Anker, falls ich diesen brauche! Und mein 8kg Jambo ist nicht nur teuer, sondern auch nicht so leicht zu ersetzen - der gehört zum Boot!

Ein Anker mit Kette, Leine und Fender ist eine selbstgebaute Boje - und egal, ob das prinzipiell in HR erlaubt oder verboten ist, das ist immer eine sensible Sache und will gut überlegt sein. Ich versuche in so einem Fall immer so dezent wie möglich zu sein. Konkret meine ich damit, dass ich an der Oberfläche keine große weit sichtbare orange Boje verwende, sondern nur einen kleinen weissen 5l Wasserkanister. Der hält das Bojenseil auch an der Oberfläche und ist nicht so auffällig sondern viel dezenter. Wenn ich nicht will, dass man meine selbstgebaute Boje sieht, mache ich ca. 1 Meter unter der Wasseroberfläche eine Schlaufe in die Bojenleine und hänge dort, wenn ich von der Boje gehe, den Kanister unter Wasser mit einem kleinen Karabiner ein - dann ist der Kanister gar nicht mehr zu sehen aber man findet diesen leicht, wenn man sich die Position gemerkt hat. Bei der Rückkehr einfach die Position ansteuern - abgehängte Boje finden - Karabiner aushängen - festmachen!

Vielleicht helfen diese Gedanken, um in Zukunft einen entspannteren Urlaub ohne viel Streiterei zu genießen und generell auf der sicheren Seite zu sein!
LG
Werner
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  #21  
Alt 27.08.2018, 10:04
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Also für D und AT sind § 242 bzw. 127 StGB praktisch identisch.
Herrenlos also vom Eigentümer bewusst aufgegeben ist so ein Anker auch nicht. Der Eigentümer hat den Anker willentlich für die spätere Nutzung zurückgelassen (und auch gekennzeichnet). Auf den Glauben des Täters an ein "...ich dachte, er wäre verloren." kommt es nicht an.
Der Vorsatz einschließlich Zueignugsabsicht sind mit dem Kommentar "Da ist schon wieder so ein Trottel der seinen Anker liegen lässt!!" ebenfalls zu bejahen.
Bei 120 € für eine Ersatzbeschaffung haben wir die Geringwertigkeitsgrenze auch überschritten.

Für Deutschland § 7 StGB lesen und zwar Absatz 1 und Absatz 2. Es ist nur erforderlich, dass Diebstahl in HR überhaupt strafbar ist (also eine solche vergleichbare Strafnorm dort überhaupt existiert und und nicht, ob der konkrete Fall in HR einen Diebstahl darstellt).

Für AT gilt § 64 I Nr. 7 StGB: "strafbare Handlungen, die ein Österreicher gegen einen Österreicher begeht, wenn beide ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben;"

Ob man damit nun die österreichische Justiz belangen möchte, mag jeder selbst entscheiden.
Und ja, es ist dämlich (sorry, ist nicht bös gemeint), einen Anker zum Setzen einer Boje zu nehmen und in der Bucht liegenzulassen. Warum nicht einen 5l Eimer, ein U-Eisen, und einen Sack Beton aus dem Bauhaus in HR?
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Andreas

Geändert von ad-mh (27.08.2018 um 10:18 Uhr)
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  #22  
Alt 27.08.2018, 19:10
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wenn ein Anker in einer Bucht am Grund liegt ist er herrenlos.
Es wäre höchstens Fundunterschlagung, aber nie Diebstahl.

Und es ist eben die Frage, ob am Meer gefundenes Gut überhaupt so behandelt wird.

Deine rechtlichen Ausführungen in Ehren, aber müssen nicht stimmen.
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  #23  
Alt 27.08.2018, 19:50
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Zitat von Comander Beitrag anzeigen
So oder so: wie arrogant die besagten Jugendlichen aggiert haben........da verliere ich die Lust und such mir ne andere Bucht.
Ich dachte Du machst Fitness unter der Woche.......
Bauch rein , Brustmuskel raus und ......abwatschen.Wo sam mer denn?

Musst halt u.U. das schnellere Rib haben ...............
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  #24  
Alt 27.08.2018, 20:51
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Ralf im Urlaub will ich meine Ruhe und da watsch ich niemanden



Bis jez nicht......... außerdem steh ich nicht auf Gewalt, verstehst?
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  #25  
Alt 27.08.2018, 20:59
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Zitat:
Zitat von Berny Beitrag anzeigen
wenn ein Anker in einer Bucht am Grund liegt ist er herrenlos.
Es wäre höchstens Fundunterschlagung, aber nie Diebstahl.
"Der Anker mit dem Fender (auf dem die Bootsnummer mit einem wasserfesten Marker geschrieben ist) bleibt bis zur Rückkehr in der Bucht.".
Moin Berny. Das oben hast du im Eingangspost aber schon gelesen?
Hallo, da erkennt jeder Bootfahrer, das das einen Sinn hat und nicht ein herrenlos herumliegendes Ding ist.
Ansonsten gut, dass Du kein Jurist bist. Bei deinem Verständnis könntest du auch ein am Anker liegendes Boot als herrenlos bezeichnen.
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Andreas

Geändert von ad-mh (27.08.2018 um 21:10 Uhr)
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  #26  
Alt 27.08.2018, 23:07
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Braucht man eigentlich ein Erlaubnis um ein Anker mit ein Fender irgendwo liegen zu haben, oder darf jeder das?
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und nicht vergessen, eine Handbreit Wasser unterm Kiel ist schlecht für deine Schraube...
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